Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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1.2.4.4 Weitere Auswirkungen
5 Vernehmlassungsteilnehmende legen in ihren Stellungnahmen einen Fokus auf die Bedeutung des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) für Umwelt und Klima (u. a. Grüne), dies mit einer mehrheitlich positiven Wertung, aber mit Vorbehalten mit Blick auf die Umsetzung. In zahlreichen weiteren Stellungnahmen wird bei einzelnen Paketelementen auf ökologische Gesichtspunkte Bezug genommen, namentlich beim Landverkehrsabkommen (s. Ziff. 2.5), beim Luftverkehrsabkommen (s. Ziff. 2.6), beim Stromabkommen (s. Ziff. 2.11) und beim Protokoll zur Lebensmittelsicherheit (s. Ziff. 2.12). Auswirkungen gesellschaftlicher Natur werden ebenfalls vereinzelt genannt, am stärksten bei Erasmus+ (s. Ziff. 2.8).
21 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zu Auswirkungen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) auf die schweizerische Aussenpolitik, die über das Ziel der Vorlage hinausgehen. Einige Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen, dass stabile und verlässliche Beziehungen mit der EU auch für die Zusammenarbeit in Bereichen von Bedeutung sind, die nicht direkt vom Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) betroffen sind. Genannt wird etwa die Sicherheitspolitik (u. a. UR, Die Mitte) oder die Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin (NW, BL, GR, FDP). 3 Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Schweiz durch das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) künftig bei der Aushandlung von internationalen Verträgen eingeschränkt wird (u. a. SVP). 3 Vernehmlassungsteilnehmende äussern Bedenken zur Vereinbarkeit des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) mit der schweizerischen Neutralität (u. a. SVP). Die GLP hält fest, dass das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) keine grundlegende Neuorientierung der schweizerischen Aussenpolitik vorsieht. Die SP betont, dass die Kooperation mit der EU die strategische Handlungsfähigkeit der Schweiz stärkt.
1.2.5 Rechtliche Aspekte
1.2.5.1 Referendum
Zum Vorschlag des Bundesrates, die Abkommen einem fakultativen Referendum zu unterstellen, äussern sich 74 von 318 Vernehmlassungsteilnehmenden. Dazu nicht geäussert haben sich 9 Kantone, deren Präferenz jedoch in der Stellungnahme der KdK ausgewiesen ist. Im Folgenden werden die Positionen der Kantone gemäss der Stellungnahme der KdK wiedergegeben. Diese 9 Kantone miteingerechnet äussern sich insgesamt 83 Vernehmlassungsteilnehmende. (i) Von den ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen 22 dem Vorschlag des Bundesrates zu (ZH, LU, FR, SO, BS, BL, SG, AG, GR, TG, VD, VS, NE, GE, JU, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP, SSV, SGB), 15 lehnen ihn ab (UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, AI, TI, EDU, SVP, SAB, SGV, SBV). (ii) Von den weiteren interessierten Kreisen befürworten 16 Vernehmlassungsteilnehmende das fakultative Referendum, während 30 das obligatorische Referendum bevorzugen.
Gemäss der Stellungnahme der KdK unterstützen 15 Kantone (ZH, LU, FR, SO, BS, BL, SG, AG, GR, TG, VD, VS, NE, GE, JU) den Vorschlag des Bundesrates, 10 Kantone sprechen sich für ein obligatorisches Referendum aus (UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, AI, TI), der Kanton BE enthält sich. Die 15 Kantone, welche das fakultative Referendum befürworten, sind gemäss der Stellungnahme der KdK der Auffassung,