Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SAV) befürwortet die Anpassungen, 2 geben keine klare Position ab (SGB, KFMV). Der SSV unterstützt die Anpassungen, die SAB gibt keine klare Position ab.
Unter den 34 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten 21 die Anpassungen. Darunter fallen für die Luftfahrt zentrale Akteure, wie beispielsweise die Fluggesellschaften SWISS und easyjet Switzerland, die Flughäfen AIG und Zürich, die Skyguide, sowie Aerosuisse und Aviationsuisse. Auch branchenfremde Organsationen (u.a. STV, scienceindustries) befürworten die Anpassungen. 10 nicht ständig Teilnehmende geben keine klare Position ab. Darunter befinden sich insbesondere 6 Organisationen im Bereich Verkehr und Umwelt (Pro Alps, WWF, Greenpeace, Pro Natura, VCS und KLUG), welche jeweils gleichlautende Stellungnahmen abgegeben haben. Diese Stellungnahmen thematisieren hauptsächlich Aspekte der Luftfahrt, welche nicht im Regelungsbereich des Vertragspaketes sind. 2 nicht ständig Teilnehmende lehnen die Anpassungen ab (SHA, Wirtschaftskammer Baselland).
Die Befürwortertenden der Anpassungen sehen das Luftverkehrsabkommen als Beitrag zur Rechtssicherheit (Skyguide), als Zugang zum Binnenmarkt (SWISS, easyjet Switzerland) und als Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrtindustrie (AIG, SWISS). Sie betonen die durch das Luftverkehrsabkommen geschaffene Konnektivität der Schweiz (economiesuisse, Flughafen Zürich, SWISS, STV), sowie Rechtssicherheit und damit verbundene Planungssicherheit durch regulatorische Harmonisierung (SWISS). SWISS betont weiter, dass die gesicherte Konnektivität eine zentrale Voraussetzung für das volkswirtschaftlich bedeutende Langstreckennetz am Hub Zürich schafft. Zahlreichen Befürworterinnen und Befürwortern ist es ein Anliegen, dass staatliche Beihilfen für Regionalflugplätze weiterhin möglich bleiben (u.a. KdK, ZH, NW, ZG, GL, FR, SO, SG, AR, AI, GR, NE, VD, VS, SAB). Die Organisationen und Verbände, welche nicht klar Position bezogen haben, äussern sich kritisch über umweltrelevante Aspekte des Luftverkehrsabkommens, welche zum Teil nicht direkt mit den vorliegenden Anpassungen zu tun haben. Beispielsweise fordern sie die Implementierung von Beimischquoten für nachhaltige Flugtreibstoffe, welche strenger als in der EU sind (Pro Alps, WWF, Greenpeace, Pro Natura, VCS und KLUG). Die Teilnehmenden, welche die Anpassungen ablehnen, sehen unter anderem die hohe Regulierungsdichte im zu übernehmenden EU-Recht kritisch (SVP, SHA).
Zahlreiche Teilnehmende der Vernehmlassung äussern weitere spezifische Anliegen, die in den nächsten Unterkapiteln dargelegt werden.
2.6.1.1 Kabotage
29 Teilnehmende befürworten den Austausch der Kabotagerechte (u.a. AR, AI, FR, GL, NE, SG, SO, VD, VS, ZG, ZH, SAB, economiesuisse, SGV, SAV, Flughafen Zürich). Laut Aviationsuisse erhöht der Austausch der Kabotagerechte die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Industrie. SWISS weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Kabotagerechte für Schweizer Fluggesellschaften zwar gering ist, der Austausch jedoch zur Vollständigkeit der Verkehrsrechte beiträgt und Rechtssicherheit schafft. Laut der SAB liegt der Austausch der Kabotagerechte im Interesse der Fluggäste und des Tourismus.