Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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zu marktkonformer Förderung, sodass die Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gefährdet wird. Auf kommunaler Ebene (u. a. Gemeindeverband), wird dazu angeregt, zu überlegen, wie die Abnahme- und Vergütungspflicht dahingehend angepasst werden kann, dass sie die Gemeinden nicht zu sehr belastet, da v. a. Sonnenenergie nicht immer kostendeckend abgesetzt werden kann. Es wird des Weiteren die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele betont. Einige Teilnehmende (u. a. OW, SSV) wünschen sich klare Aussagen seitens des Bundes, welche Fördermassnahmen in Zukunft EU-konform sind.
Die Strombranche (u. a. VSE, Alpiq, Axpo, BKW) begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen der Minimalvergütung mehrheitlich, da eine Entschädigung von Stromeinspeisung zu Negativpreisphasen nachteilig sei. Auch die Abnahme- und Vergütungspflicht sei mit der vollständigen Marktöffnung systemfremd. Dementsprechend spricht sie sich einerseits für eine zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle aus und andererseits für eine marktnahe Entschädigung von eingespeistem Strom zum Marktpreis.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende aus den Bereichen Landwirtschaft (u. a. SBV, BEBV, Bauernverband AR) und Umweltschutz sowie Energieverbände und einzelne Energieversorgungsunternehmen (u. a. Greenpeace, hydrosuisse, SES, aeesuisse, VAS) haben sich gegen die Anpassungen im Bereich der Minimalvergütung ausgesprochen.
Zur Minimalvergütung haben sich die Grünen, die GLP und die SP geäussert. Die Grünen sehen in der Minimalvergütung ein wertvolles Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Werden die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Minimalvergütung so umgesetzt, fordern die Grünen einen Nachtrag zum Investitionsbeitrag. Auch die SP kritisiert die vorgeschlagenen Anpassungen. Die GLP unterstützt allgemein eine Flexibilisierung des Strommarktes.
2.11.2.2 Stromversorgungsgesetz, StromVG; SR 734.7
2.11.2.2.1 Umsetzungen Marktöffnung
Die vollständige Marktöffnung mit Beibehalt einer regulierten Grundversorgung wird von einem grossen Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Es gibt unterschiedliche Positionen bei der konkreten Ausgestaltung der Grundversorgung. 78 Stellungnahmen befürworten den Beibehalt einer Grundversorgung (u. a. KdK, ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, NE, Die Mitte, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg, Travail.Suisse, EnDK, aeesuisse, FRC, SES). 33 Teilnehmende wünschen eine marktnähere Ausgestaltung der Grundversorgung (u. a. BS, GR, WEKO, VSE, VAS, Regiogrid).
Unter anderem begrüsst die KdK, dass im Falle einer vollständigen Marktöffnung alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Möglichkeit haben, in eine regulierte Grundversorgung zu wechseln. Die Interessen der Kundschaft (Sicherheit) und die der Versorger (Planbarkeit) seien möglichst in Einklang zu bringen. Die Kantone sprechen sich für einen Regulierungsabbau aus, da sich eine stark regulierte Grundversorgung durch Regulierungskosten im Endeffekt negativ auf Endverbraucherinnen und Endverbraucher auswirke. Seitens des SSV wird diese Position gestützt.