Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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Bestimmungen, die im StromVG verankert werden, im Vernehmlassungsentwurf zum Stromabkommen nicht berücksichtigt wurden. Dadurch bleibe unklar, wie die nötigen Anpassungen des neu verabschiedeten Rechts an das Abkommen vorgenommen werden sollen. Während vielen dieser Stellungnahmen eine Präzisierung der Einsatzmodalitäten der Reserve gefordert wird, plädieren einige Interessensgruppen zusätzlich für die Durchführung einer erneuten verkürzten Vernehmlassung zum Regelungsbereich «Stromreserve».
Die Strombranche (u. a. VSE, Alpiq, BKW, Axpo) fordert den Verzicht auf die obligatorische Teilnahme an der Wasserkraftreserve, da damit den verpflichteten Unternehmen Wettbewerbsnachteile drohten. Zudem erachtet sie das Obligatorium als nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Stattdessen sei die Reserve mittels Ausschreibung zu beschaffen.
2.11.2.3 Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegross-
handelsmärkten, BATE; BBl 2025 1102
Die Annäherung zwischen dem BATE und dem REMIT (Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts) im Strombereich wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmenden sehr begrüsst. Die Anpassungen im BATE haben vor allem Stellungnahmen seitens der Strombranche hervorgerufen.
Einige Akteure der Branche (u. a. VSE, Axpo, Alpiq, BKW, Energy Traders Europe) bedauern, dass der Gasbereich nicht Teil des Abkommens ist. Dies könnte zu potenziellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung zwischen dem BATE und dem REMIT führen. Schweizer Teilnehmende am europäischen Gasmarkt müssen ihre Daten sowohl an ACER (EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden), als auch an die ElCom übermitteln. Bei den Stromdaten erhält die ElCom die Daten direkt von ACER. Diese Akteure fordern u. a., dass dieser Mechanismus auch für den Gasmarkt gelten soll.
Des Weiteren fordern einige Akteure (u. a. VSE, Regiogrid, Groupe E und die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich der Stellungnahme des VSE anschliessen), dass analog zum REMIT Wasserstoff auch in BATE aufgenommen werden soll, da so für Wasserstoffprojekte bereits Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
Die ElCom fordert zunächst, dass die Aufsichtsabgabe sowohl für die Akteure im Gasals auch im Strombereich erhoben werden soll. Um REMIT in der Schweiz ordnungsgemäss umsetzen zu können, müsste laut der ElCom schliesslich eine ähnliche Rechtsgrundlage wie im Kartellgesetz in das BATE aufgenommen werden, damit die ElCom Hausdurchsuchungen auf Schweizer Gebiet durchführen kann.
2.12 Lebensmittelsicherheit
2.12.1 Allgemeine Bemerkungen
Zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit äussern sich 121 Vernehmlassungsteilnehmende. 79 davon (u. a. KdK, ZH, UR, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS,