Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 74Fedlex · Ergebnisbericht

AR, AI, SG, VD, NE, SSV, SAB, SGV, SBV) und fordern beispielsweise, dass es zu keiner Kompensation in den sie direkt betreffenden Bereichen kommen dürfe.

Die KdK hält fest, dass der Vollzug ausschliesslich dem Bund obliege und keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone habe. 10 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, NE) schliessen sich in ihrer eigenen Stellungnahme der KdK an. VS betont, dass der Schweizer Beitrag in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes bleiben solle und keine finanziellen Auswirkungen für die Kantone haben dürfe.

Die SVP weist darauf hin, dass der Beitrag die Spielräume unter der Schuldenbremse verenge, und fordert unter anderem Szenarien für die Budgetentwicklung inklusive der Verwaltungskosten. Für den SSV und die SAB soll die Finanzierung nicht zulasten der Städte und Agglomerationen (SSV) beziehungsweise bestehender Aufgaben (SAB) erfolgen. Die SAB fordert, dass der Bundesrat aufzeige, wie der Schweizer Beitrag finanziert werden solle. Grundsätzlich sollten aus Sicht der SAB jene Bereiche zur Finanzierung des Schweizer Beitrags beitragen, die von den aktualisierten und neuen Abkommen profitieren.

Bei den Dachverbänden der Wirtschaft ist aus Sicht von economiesuisse, SAV und SBVg klar, dass der Schweizer Beitrag im Rahmen des ordentlichen Bundesbudgets verabschiedet werden müsse und somit der Schuldenbremse unterliegt. Der SGV fordert, dass die Mehrkosten für den Schweizer Beitrag im Bundesbudget ausschliesslich ausgabenseitig und schwerpunktmässig in den Bereichen Asyl und internationale Zusammenarbeit kompensiert werden. Der SBV befürchtet einen Verdrängungswettbewerb im Budget und fordert, dass der Schweizer Beitrag nicht zulasten des Agrarbudgets erfolgt.

28 weitere Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen die Einhaltung der Schuldenbremse (u. a. fial, Handel Schweiz, ZHK). 15 weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass der Beitrag nicht zulasten der Budgets in den sie direkt betreffenden Bereichen gehen solle (u. a. ZBV, Vignoble Suisse). Mit einem konkreten Kompensationsvorschlag äussert sich unter den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden der VFAS, indem er sich dem SGV anschliesst und eine Kompensation schwerpunktmässig in den Bereichen Asyl und internationale Zusammenarbeit fordert.

2.10.2 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen

2.10.2.1 Kohäsionsbeitragsgesetz

8 Vernehmlassungsteilnehmende regen diverse Änderungen am Entwurf des Kohäsionsbeitragsgesetzes (KoBG) an (u. a. TI, Die Mitte, SVP, SP, Regio Basiliensis, autonomiesuisse).

Die KdK trägt die Schaffung eines Bundesgesetzes als Rechtsgrundlage für die innerstaatliche Umsetzung des Beitragsabkommens mit. TI schlägt vor, in Artikel 4 Absatz 3 KoBG betreffend die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Institutionen den Begriff «grenzüberschreitend» zu ergänzen.