Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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sich nicht konkret zur Grundversorgung, bewertet die innerstaatliche Umsetzung als gesamthaft ungenügend. Die SVP kritisiert als einzige Partei die vollständige Marktöffnung, da sie darin eine Gefahr für Endverbraucherinnen und Endverbraucher sieht.
Die neuen Entflechtungsvorgaben gehen gemäss mehreren Teilnehmenden zu weit, insbesondere weil sie gegenüber den entsprechenden Vorgaben in der EU strenger und so mit einem verzichtbaren Swiss Finish versehen wurden. Vor allem von der Strombranche wird in diesem Zusammenhang vorgebracht, dass weiterhin sogenannte Shared Services möglich bleiben sollen. Auch müsse es möglich bleiben, dass Personen aus der Muttergesellschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsrechte im Verwaltungsrat des Verteilnetzbetreibers vertreten sein dürfen. Ausserdem wird kritisiert, dass die Umsetzung der Entflechtungsvorgaben mit einem erheblichen Mehraufwand und Kosten verbunden sei, die schliesslich von den Endverbraucherinnen und -verbraucher getragen werden müssten (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, NE, VSE, Swisspower). Von anderen Teilnehmenden (u. a. TI, Die Mitte, WEKO) werden die strengen Entflechtungsvorgaben gemäss Vernehmlassungsvorlage jedoch explizit unterstützt. Vereinzelt wird gar eine Senkung der Schwelle von 100 000 Endverbraucherinnen und Endverbrauchern auf 30 000 oder auf 10 000 gefordert.
Laut KdK und EnDK habe die Entflechtung verhältnismässig zu erfolgen, und es müssten ausreichend lange Fristen zur Umsetzung in der Schweiz vorgesehen werden. Dass die Entflechtungsvorgaben nur auf Verteilnetzbetreiber von über 100 000 Kundinnen und Kunden fallen, wird begrüsst. Die EnDK spricht sich ebenfalls dafür aus, die Entflechtungsvorgaben auf Leitungsgremien zu beschränken und sogenannte Shared Services, wie beispielsweise Personalwesen, Rechtsdienst, Einkauf und Finanzen, zu ermöglichen.
Der Schweizerische Gemeindeverband und der SSV fordern ausserdem, dass in der Umsetzung die Möglichkeit bestehen soll, dass der Netzbetrieb und der Stromhandel respektive die Grundversorgung als Organisationseinheiten weiterhin Teil der Stadtverwaltung bleiben dürfen, obwohl diese organisatorisch getrennt werden müssten.
2.11.2.2.2 Reserven und Versorgungssicherheit
Das Verhandlungsergebnis, das die nationale Reserve absichert, wird mehrheitlich begrüsst. Aus zahlreichen Stellungnahmen geht hervor, dass das Stromabkommen als Chance betrachtet wird, um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit der Schweiz zu verbessern. 95 Stellungnahmen (u. a. KdK, ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TG, TI, VD, NE, JU, Die Mitte, Grüne, GLP, Gemeindeverband, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg, Travail.Suisse, VSE, Swisspower, Swissmem) unterstützen diese Sichtweise. Vereinzelt wird jedoch bezweifelt, ob die gegenwärtige Absicherung der Stromreserve genügt, es wird also infrage gestellt, ob die Schweiz nach Inkrafttreten des Abkommens tatsächlich weiterhin Reserven ausserhalb des Marktes behalten kann. 5 Stellungnahmen (u. a. SVP) sehen im Abkommen keine Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Mehrere Stellungnahmen (u. a. EnDK, Swissgrid, swisscleantech, SES, EKZ) äussern Erstaunen oder Kritik, weil die am 20. Juni 2025 verabschiedeten neuen Stromreserve-