Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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aufgeben zu müssen. Der SBV und 3 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass regulatorische Eigenständigkeiten, die die Qualität der Produkte definieren, beibehalten werden müssen. 4 weitere Stellungnahmen weisen darauf hin, dass von Ausnahmen und Swiss finish nur zurückhaltend Gebrauch zu machen sei. Der SBV und 21 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass die Schweiz den nationalen Handlungsspielraum ausnutzt und 4 Stellungnehmende begrüssen es, dass bestehende Ausnahmen beibehalten werden können.
Die dynamische Rechtsübernahme respektive die Integrationsmethode wird in 31 Stellungnahmen thematisiert. 16 Stellungnahmen (u. a. Die Mitte, economiesuisse, SAV, SBVg) begrüssen diese und betonen zudem, dass so Handelshemmnisse abgebaut werden können. 2 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass so die durch eine verzögerte Übernahme von EU-Recht in der Schweiz bedingten Unsicherheiten wegfallen. Der SGV und 5 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende sehen darin zwar gewisse Vorteile aber auch Schwierigkeiten, einerseits aufgrund der Komplexität des europäischen Rechts, andererseits weil künftige punktuelle Anpassungen unabhängig von der EU schwierig durchzuführen sind. Die SVP sowie 6 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die dynamische Rechtsübernahme ab. Es wird argumentiert, dass dies zu Rechtsunsicherheit führe, einen Teil-EU-Beitritt darstelle, regionale Spezialitäten und traditionelle Produktionsmethoden aufgegeben werden müssten oder die Schweizer Behörden gezwungen würden EU-Recht anzuwenden, obwohl es noch nicht durch Schweizer Institutionen genehmigt sei (s. Ziff. 2.1).
Der Prozess des Decision Shaping wird in 18 Stellungnahmen thematisiert. 4 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die neu geschaffene Möglichkeit, dass die Schweiz sich bei der Ausgestaltung der Regulierungen einbringen kann. Wobei 1 Stellungnehmer beantragt, dass die Anhörung der Branche im Decision Shaping gesetzlich zu verankern sei. 14 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende bedauern, dass durch die umfassende Rechtsübernahme der Brancheneinbezug fehle und fordern deshalb, dass dieser wieder herzustellen sei und so die Branchen frühzeitig und aktiv einbezogen werde. (s. Ziff. 2.1.1.2)
40 Stellungnahmen beziehen sich auf den Themenkreis Online-Handel und Lebensmittelbetrug (Food Fraud). Die Anpassungen in diesem Bereich begrüssen 24 Stellungnahmen, 14 nehmen keine klare Position ein und 2 sind dagegen.
Die KDK sowie die Kantone ZH, SZ, GL, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, TG, TI und VS begrüssen die Einführung von Bestimmungen für den Online-Handel. und dessen Angleichung an den physischen Handel. Die KdK und die Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, TI und VS begrüssen die Erweiterung der Gesetzgebung um Lebensmittelbetrug explizit. Alle Kantone monieren jedoch, dass die Änderungen zusätzliche Kosten generieren und Ressourcen benötigt werden, die zu ihren Lasten gehen. Die KdK und die Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI und VS bemerken, dass die Neuregelungen keinen Mehraufwand für Unternehmen zur Folge haben dürfen, sofern sie den geltenden rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Mitte begrüsst die Erhöhung des Strafmasses beim Lebensmittelbetrug und den Zugang zu den Datenbanken der EU. 5 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen