Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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die Regelung des Online-Handels. In 3 Stellungnahmen wird die Regelung zum Lebensmittelbetrug unterstützt, mit der 3 Motionen zum Lebensmittelbetrug umgesetzt werden. 6 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Einführung der neuen Regelungen grundsätzlich, äussern jedoch verschiedene Bedenken bei der Umsetzung. 2 Stellungnehmer lehnen die Anpassungen ab, sei es, weil die Thematik sachfremd sei oder einen Swiss finish darstelle.
17 Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VS) begrüssen es, dass die Schweiz mit dem Protokoll vollen Zugang zum europäischen Schnellwarnsystem und zu den Netzwerken zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und zur administrativen Unterstützung und Zusammenarbeit erhält. 8 Stellungnahmen nicht ständiger Vernehmlassungsteilnehmender begrüssen, dass die Schweiz Zugang zur EFSA erhält.
29 Stellungnahmen beziehen sich auf einen erwarteten Mehraufwand für Vollzugsstellen und Betriebe, insbesondere KMU. 22 Stellungnahmen (u. a. OW, NW, SGV, SBV) fordern unter anderem, dass neue Melde- und Kontrollpflichten wie auch administrativer Mehraufwand zu vermeiden sei. Sie plädieren für eine verhältnismässige Umsetzung. 7 Stellungnehmende (u. a. SVP) lehnen das Abkommen und seine Umsetzung ab, da sie einen massiven administrativen Mehraufwand befürchten.
Die technische Anpassung zur Kennzeichnung des Produktionslandes kommentieren 20 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende. 2 Organisationen begrüssen, dass die bisherige Deklaration des Herkunftslandes bestehen bleibt. In weiteren 10 Stellungnahmen wird dies zwar begrüsst, sie weisen jedoch unter anderem darauf hin, dass dies nicht die Angabe der primären Herkunft auslösen dürfe. Der SGV und 6 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Ausnahme zum Produktionsland ab und fordern, dass auf diese verzichtet werde.
17 Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. KdK, ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VS, NE) stellen fest, dass durch die Übernahme des europäischen Rechts sowohl für die Vollzugsbehörden als auch für Praktiker Schulungsbedarf entsteht, um die komplexen Regelungen zu verstehen. Die KdK und die Kantone ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI und VS unterstreichen zudem, dass es Sache des Bundes sei, die Kantone zu schulen, und die Schulungen für Unternehmen sei durch diese oder durch die Verbände durchzuführen.
In 15 Stellungnahmen werden die direkten Verweise aus dem Lebensmittelrecht auf das EU-Recht thematisiert. Der SBV und 14 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende erachten es als problematisch, dass die Bestimmungen im schweizerischen Recht nicht mehr ausformuliert werden, sondern ein Verweis auf die einschlägigen Verordnungen des EU-Rechts erfolgt. Dies sei nicht anwenderfreundlich und trage nicht zur Rechtssicherheit bei.
Die vorgesehenen Änderungen bei den Gebrauchsgegenständen lösen 11 Stellungnahmen von 5 Vernehmlassungsteilnehmenden aus. Dabei begrüssen 2 (u. a. BS), die Streichung von gewissen Kategorien von Gebrauchsgegenständen aus dem Lebensmittelrecht und deren Transfer in das Produktsicherheitsgesetz. Die Kantone SZ, BS,