Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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2.13 Gesundheit
2.13.1 Allgemeine Bemerkungen
Insgesamt sind 97 Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsabkommen und/oder dem Protokoll EU4Health eingegangen. 73 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich dafür aus (u. a. KdK, ZH, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, TG, TI, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, SSV, SAB, SGB, EKSI, ETH-Rat, H+, Interpharma, pharmasuisse, SWR, kf, SKS, swissuniversities, FMH, Pour Demain, Roche, EKP). 15 Teilnehmende beziehen keine klare Position (u. a. economiesuisse, SAV, SBVg, scienceindustries, Swiss Medtech, Novartis), und 9 Teilnehmende äussern sich ablehnend (u. a. SVP, SGV, Zukunft CH, MASS-VOLL, ABF Schweiz).
2.13.1.1 Allgemeine Position zum Gesundheitsabkommen
Insgesamt sind 81 Stellungnahmen zum Gesundheitsabkommen eingegangen. 58 Teilnehmende sprechen sich für das Gesundheitsabkommen aus (u. a. KdK, ZH, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, TG, TI, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, SSV, SAB, SGB, EKSI, H+, Interpharma, pharmasuisse, SWR, SKS, FMH, Pour Demain, Roche, EKP). 15 Teilnehmende beziehen keine klare Position zum Gesundheitsabkommen (u. a. economiesuisse, SAV, SBVg, scienceindustries, Swiss Medtech, Novartis). 8 Teilnehmende lehnen das Gesundheitsabkommen ab (u. a. SVP, SGV, Zukunft CH, MASS-VOLL, ABF Schweiz).
Die KdK sowie die 18 Kantone, die ebenfalls eine Stellungnahme zum Gesundheitsabkommen eingereicht haben oder auf die KdK verweisen (ZH, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, TG, TI, VD, VS, NE, JU), sprechen sich alle für das Gesundheitsabkommen aus, das die Beteiligung an den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachfolgend ECDC) beinhaltet. Sie sind der Ansicht, dass das Gesundheitsabkommen die der Schweiz zur Verfügung stehenden Instrumente stärkt und ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit erhöht. So könne die Bevölkerung besser vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen geschützt werden, was im Interesse der Kantone liege. Sie weisen auch darauf hin, dass es wichtig sei, dass die Schweiz weiterhin souverän und eigenständig über Massnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen auf ihrem Hoheitsgebiet entscheiden könne. Die KdK ist der Auffassung, dass der Nutzen des Gesundheitsabkommens den Mehraufwand für die Kantone rechtfertige. Zudem vertreten die KdK und der Kanton BS die Ansicht, dass auch der Bund bereit sein müsse, zusätzliche personelle Ressourcen zur Umsetzung des Gesundheitsabkommens bereitzustellen und dass dies nicht zulasten der inländischen öffentlichen Gesundheit gehen dürfe. Die Grenzkantone, wie TI und VD, sind der Auffassung, dass mit dem Gesundheitsabkommen die richtigen Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen werden, da es die Zusammenarbeit zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen verstärke. Der Kanton NW hält auch fest, dass das Gesundheitsabkommen der Schweiz die Möglichkeit biete, an gemeinsamen Beschaffungsverfahren teilzunehmen.