Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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Zu den Aspekten des Pflanzenvermehrungsmaterials haben sich insgesamt 17 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert, darunter 16 ständige Vernehmlassungsteilnehmende (KdK, ZH, UR, SZ, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE, SVP) sowie 1 nicht ständiger (SOV). Alle erwähnten Kantone fordern vom Bund, dass er die Kantone finanziell unterstützt, da diese aufgrund des Wegfalls der vom Bund bisher vorgenommenen Einfuhrbewilligungen für forstliches Vermehrungsgut aus EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die Erfüllung ihrer Pflichten gemäss Artikel 21 der Waldverordnung tragen. Die SVP lehnt eine Übernahme der entsprechenden EU-Bestimmungen ab. Der SOV befürwortet die Einführung der Materialkategorie CAC (Conformitas Agraria Communitatis).

13 Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem flexible Regeln für neue Züchtungstechnologien in der Zukunft (u. a. SBV).

2.12.2.4 Tierseuchengesetz

Zum teilrevidierten Tierseuchengesetz äussern sich 58 Stellungnehmende explizit. Darunter sind 22 ständige Vernehmlassungsteilnehmende (KdK, ZH, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TG, TI, VD, VS, NE, SP, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg). Insgesamt begrüssen 34 Stellungnehmende die Vorlage, 7 lehnen sie ab und 17 bringen sowohl positive als auch negative Aspekte vor.

Die KdK und 12 Kantone (ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS, NE), economiesuisse, der SAV, der SBV und die SBVg befürworten die Anpassungen. Die Kantone OW und TG zusammen mit 5 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen die Vorlage ab. Die Kantone UR und TI sowie die SP und 8 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende sehen in der Vorlage positive und negative Aspekte.

Zum Themenkreis Seuchenbekämpfung, Keulung von Beständen und der Aufhebung von Artikel 9a des teilrevidierten Tierseuchengesetzes gibt es 29 spezifische Eingaben von 27 Vernehmlassungsteilnehmenden. Für 13 Stellungnehmende (u. a. KdK, ZH, OW, GL, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS) bestehen noch Unklarheiten und 13 (u. a. TG, SVP, SBV) lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab. 1 nicht ständiger Vernehmlassungsteilnehmender stimmt der Anpassung und somit der Harmonisierung mit dem EU-Recht zu. Die KdK, ZH, OW, GL, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS und 1 nicht ständiger Vernehmlassungsteilnehmender beantragen, dass die Folgen der Aufhebung von Artikel 9a näher untersucht werden sollen. TG äussert bedenken, dass mit der Übernahme der EU-Gesetzgebung nicht schnell genug gehandelt werden könne. Die SVP befürchtet, dass die Schweiz künftig die Autonomie verliert, ihre oft strengeren Tierschutz- und Tiergesundheitsstandards festzulegen. Der SBV mit 8 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden fordern, dass auch künftig beim Auftreten von Tierseuchen nicht ganze Herden gekeult werden müssen, wenn sie geimpft sind. 3 Organisationen haben Vorbehalte zur Seuchenbekämpfung in Verbindung mit der Rohmilchkäseherstellung.