Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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Notwendigkeit, die Parteistellung von Organisationen, die von den Verfahren im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln betroffen sind, neu zu regeln, der Schweiz keine zusätzlichen Anforderungen im Bereich Gewässerschutz aufzubürden und jegliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands für Landwirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Die Umweltschutzorganisationen betonen dagegen, wie wichtig es sei, hohe Standards zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt aufrechtzuerhalten. Die KdK sowie FR und TI weisen darauf hin, dass eine Einbindung in das europäische System zusätzliche Vollzugkosten zur Folge hätte, und ersuchen daher um finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Bezüglich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird vom Bundesrat in der Botschaft eine ausführlichere Folgeabschätzung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gefordert (Grüne, WWF, Pro Natura). Dabei soll auch aufgezeigt werden, wie die Regelung im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit zur Parlamentarischen Initiative 22.441 (Bregy) steht (Grüne) und wie sich die Pestizid-Risikoreduktion und die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz ändern werden (WWF, Pro Natura).
Im Zusammenhang mit Aspekten zum Thema Pflanzengesundheit wurden insgesamt 34 Stellungnahmen eingereicht. Davon 19 von ständigen (KdK, ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE, SVP, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg) und 16 von nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden. Die KdK und die Kantone ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS und NE nehmen Bezug auf die Mehrkontrollen und die damit verbundenen Mehraufwände beim Bund, bei den Kantonen und den Betrieben. Sie erwähnen insbesondere die höheren Kosten bezüglich der Überwachung von Quarantäneorganismen und die damit verbundenen Mehrkosten für die kantonalen Wald- und Pflanzenschutzdienste und fordern eine finanzielle Unterstützung durch den Bund, um die bei ihnen entstehenden erhöhten Vollzugskosten zu kompensieren. Die KdK und die Kantone GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS und NE erwähnen in Bezug auf die erhöhte Kontrollfrequenz von zugelassenen Betrieben beim Auftreten eines prioritären Quarantäneorganismus den positiven Aspekt der Minderung der Verschleppung von Schadorganismen und den erleichterten Handel für pflanzenproduzierende Betriebe. Die SVP lehnt die Übernahme der entsprechenden EU-Bestimmungen ab. Economiesuisse weist auf die mit dem erhöhten Kontrollaufwand verbundenen Mehraufwände beim Bund und bei den Kantonen hin. Dieser sei aber aufgrund der Vorteile des Lebensmittelsicherheitsabkommens in Kauf zu nehmen. Der SAV und die SBVg schliessen sich dieser Position an. Der SBV steht den Mehrkontrollen und den damit verbundenen Mehrkosten kritisch bis ablehnend gegenüber. Er befürchtet, dass der entstehende Mehraufwand der kantonalen Pflanzenschutzdienste zu einem Abbau anderer wichtiger Aufgaben wie beispielsweise der Beratung führen könnte. Von den 15 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden teilen 2 die Position von economiesuisse und 11 die Position des SBV. Von letzteren fordern 2 (JardinSuisse, VSGP) zudem, dass die bei Agroscope zusätzlich benötigten Mittel weder auf Kosten der Forschung noch der allgemeinen Diagnostik bereitgestellt werden. Auch sollen Massnahmen in der Schweiz verhältnismässig sowie situations- und standortangepasst umgesetzt und die auf Betrieben verursachte Kosten entschädigt werden. 2 der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen die Übernahme der entsprechenden EU-Bestimmungen ab.