Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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Die GLP und die SP sprechen sich für die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens aus. Die GLP hält es zudem für sinnvoll, im Bereich der Arzneimittelversorgungssicherheit schnellstmöglich weitergehende Kooperationen im Rahmen des Gesundheitsabkommens zu prüfen. Die SVP lehnt die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab.
Economiesuisse, der SAV, der SBVg und der SGB lehnen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab und fordern insbesondere, dass das Gesundheitsabkommen keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt schaffe und nicht auf den Themenbereich Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) ausgeweitet werden dürfe. Der SAV ist der Auffassung, dass eine solche künftige Ausweitung Risiken für die Qualitätsaufsicht und das Territorialitätsprinzip birgt.
5 weitere Teilnehmende beziehen keine klare Position zur Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens, erwarten aber einen frühzeitigen Einbezug im Falle einer Weiterentwicklung (u.a. Interpharma, H+). Interpharma hält fest, dass der Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens nicht auf den Themenbereich Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) ausgeweitet werden solle. Aus Sicht der forschenden Industrie wäre jedoch eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen der europäischen Referenznetzwerke und eHealth sinnvoll.
15 weitere Teilnehmende stellen sich gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens über die Gesundheitssicherheit hinaus. Scienceindustries nennt EU-Rechtsakte, die künftig nicht in das Gesundheitsabkommen einbezogen werden sollten. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtungen in den Bereichen Lieferketten, künstliche Intelligenz, European Green Deal, REACH-Verordnung und Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU).
2.13.1.3 Allgemeine Position zum Protokoll EU4Health
Insgesamt sind 45 Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Protokoll EU4Health eingegangen. 41 Teilnehmende sprechen sich für das Protokoll EU4Health aus (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS, Die Mitte, EVP, Grüne, SP, SSV, SGV, EKSI, ETH-Rat, pharmasuisse, kf, swissuniversities, EKP). 4 Teilnehmende lehnen das Protokoll EU4Health ab (u. a. SVP, Zukunft CH).
Die KdK und 11 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS) sprechen sich für das Protokoll EU4Health aus. Die KdK merkt an, dass die Teilnahme der Schweiz am mehrjährigen Gesundheitsprogramm der EU sich auf den Teil beschränkt, der mit dem Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens zusammenhängt, also den Bereich «Krisenvorsorge». Diese Lösung erachtet sie als zweckmässig, da die Schweiz so nur den Programmteil mitfinanziere, zu dem sie Zugang habe.