Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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von Antibiotikaresistenzen, nachhaltig stärken wird. Der SWR hält fest, dass die Entwicklungen in den USA die Relevanz des ECDC noch verstärken würden. H+ unterstützt das Gesundheitsabkommen grundsätzlich, bedauert aber, dass keine umfassende externe Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorliegt, die unter anderem die Höhe der zusätzlichen Kosten für die Leistungserbringer beinhaltet. H+ ist der Meinung, dass der Mehraufwand höher sein könnte als im erläuternden Bericht angegeben, und fordert eine kostendeckende Vergütung. Die FMH weist darauf hin, dass die Umsetzung des Gesundheitsabkommens zu einem Mehraufwand für die Leistungserbringer führen könnte, und verlangt eine entsprechende Entschädigung. H+ merkt auch an, dass es wichtig sei, dass im BAG Synergien zwischen dem Projekt NASURE und der Umsetzung des Gesundheitsabkommens genutzt würden. Roche hält fest, dass das Gesundheitsabkommen die Krisenbewältigungskapazität erhöhe, wovon das Unternehmen in Bezug auf Kontinuität von Forschung und Produktion profitiere. Roche ist zudem der Ansicht, dass die europäische Zusammenarbeit auch indirekt den Forschungsstandort Schweiz stärkt. Die EKP vertritt die Auffassung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis eindeutig für das Gesundheitsabkommen spricht und es wichtig ist, über die nötigen Mittel zu verfügen, um die Vorteile des Abkommens vollständig nutzen zu können.
12 weitere Teilnehmende beziehen keine klare Position, wobei scienceindustries unter anderem das Kosten-Nutzen-Verhältnis als eher schlecht beurteilt und verlangt, dass der Mehraufwand für Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Überwachung neuer Krankheitserreger möglichst gering gehalten werde. 6 weitere Teilnehmende lehnen das Gesundheitsabkommen ab, darunter MASS-VOLL und ABF Schweiz, die unter anderem Folgendes kritisieren: Souveränitätsverlust, Ausweitung der Vorrechte und Immunitäten für europäische Beamte sowie Kosten des Gesundheitsabkommens.
2.13.1.2 Möglichkeit zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheits-
abkommens
Zum Thema Möglichkeit zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens sind 41 Stellungnahmen eingegangen. 13 Teilnehmende sprechen sich für die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens aus (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, GLP, SP). 8 Teilnehmende beziehen keine klare Position (u. a. BS, BL, VD, H+, Interpharma, Roche). 20 Teilnehmende lehnen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab (u. a. SVP, economiesuisse, SAV, SBVg, SGB, scienceindustries).
Die KdK sowie die 9 Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG und VS begrüssen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Gesundheitsabkommens auf weitere Bereiche, wenn dies im Interesse beider Seiten liegt. Sie betonen, dass – sollten der Bundesrat und die EU dieses Kooperationsabkommen in Zukunft auf weitere Gesundheitsbereiche ausdehnen wollen – die Kantone vorgängig dazu konsultiert werden müssten. Die Kantone BS, BL und VD äussern sich nicht zur Möglichkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens, halten es aber auch für wichtig, die Kantone einzubeziehen, falls eine mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs über die Gesundheitssicherheit hinaus zur Diskussion stehen würde.