Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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1 Ausgangslage und allgemeiner Überblick über die Ergebnisse der Vernehmlassung
1.1 Ausganslage
1.1.1 Inhalt der Vorlage
Das vorliegende Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) umfasst einen Stabilisierungs- und einen Weiterentwicklungsteil. Der Stabilisierungsteil beinhaltet (i) die sektorielle Verankerung institutioneller Elemente in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen, (iii) weitere Anpassungen bestehender Abkommen (Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft), (iv) Kooperationsabkommen in Forschung, Bildung, Weltraum und (v) die Verstetigung des Schweizer Beitrags.
Der Weiterentwicklungsteil umfasst (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit (mit analoger Anwendung der institutionellen Elemente). Ergänzt wird dies durch weiterführende Zusammenarbeit in Form (i) eines regelmässigen hochrangigen Dialogs und (ii) einer institutionalisierten parlamentarischen Zusammenarbeit. In einer gemeinsamen Erklärung wurden Übergangsregeln für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU festgelegt.
Die Umsetzung des Pakets Schweiz-EU sieht drei neue Bundesgesetze in den Bereichen Beihilfeüberwachung, Kohäsionsbeitrag und Binnenmarktinformation sowie die Anpassung von 36 Bundesgesetzen für die Umsetzung der Abkommen vor. Die Gesetzesänderungen enthalten zudem auch innenpolitische Begleitmassnahmen in den Bereichen institutionelle Elemente, Lohnschutz, Zuwanderung, Studiengebühren, Strom und Landverkehr. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend sind, vom Bundesrat jedoch zugunsten der innenpolitischen Tragfähigkeit des Pakets Schweiz–EU ausgearbeitet wurden.
Die Gesetzesänderungen werden in vier Bundesbeschlüssen zusammengefasst, die jeweils dem fakultativen Referendum unterstehen: ein Genehmigungsbeschluss zur Stabilisierung und drei Genehmigungsbeschlüsse zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Ergänzt werden diese von vier Finanzierungsbeschlüssen (Erasmus+, sowie betreffend der Schweizer Beitrag die Beschlüsse zu den Bereichen Kohäsion, Migration, und der zusätzlichen finanziellen Verpflichtung), die nicht dem Referendum unterstehen.
1.1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» eröffnet. Es dauerte bis am 31. Oktober 2025.