Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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etabliert werden. Zudem solle eine systematische Kooperation mit dem Schweizer Privatsektor und der Wissenschaft erfolgen und Artikel 8 Absatz 3 KoBG dahingehend präzisiert werden, dass mittels periodischem Evaluations- und Wirksamkeitsbericht Rechenschaft zu Nutzen und Zielerreichung abgelegt wird. Die SVP fordert unter anderem eine obligatorische Parlamentsvorlage vor jeder Anpassung des Schweizer Beitrags, ein «Spending-Review-Erfordernis» zur Halbzeit des Beitrags und klare Ko-Finanzierungsregeln. Auch die SP regt zwei Präzisierungen im KoBG an: Erstens sollen vor jeder neuen Beitragsperiode die Schwerpunktbereiche des Schweizer Beitrags mit den APK konsultiert werden. Zweitens soll im Kohäsionsbeitragsgesetz explizit festgehalten werden, dass der Bund länderspezifische Kooperationsprojekte mit den EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein anstrebt, da dies im Interesse der Schweiz sei.

Unter den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden fordert Regio Basiliensis eine Ergänzung in Artikel 2 KoBG, wonach die Schweiz auch Programme und Projekte der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unterstützen könne. autonomiesuisse fordert eine Anpassung von Artikel 5 KoBG, so dass Bundesbeschlüsse zu Verpflichtungskrediten zur Finanzierung von EU-Beiträgen von über einer Milliarde Franken pro Jahr dem fakultativen Referendum unterliegen. Zudem fordert autonomiesuisse, dass Verpflichtungskredite nur für periodische EU-Beiträge beschlossen werden dürfen und nicht für Kredite an die EU. Der Verein Bilaterale III Nein und indagia kritisieren die geplanten Verweise auf das KoBG im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte.

II. Weiterentwicklungsteil

2.11 Strom

2.11.1 Allgemeine Bemerkungen

2.11.1.1 Abkommen und Verhandlungsergebnis

Das Stromabkommen und das erzielte Verhandlungsergebnis werden von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt. Insgesamt haben sich 183 Teilnehmende direkt oder durch Verweis auf andere Stellungnahmen zum Stromabkommen geäussert. Davon 136 unterstützend (u. a. KdK, EnDK, ZH, UR, OW, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, VD, NE, JU, EVP, FDP, Grüne, GLP, Gemeindeverband, SSV, economiesuisse, SGV, SAV, SBVg, KFMV, Stadt Zürich, Swissmem, STV, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Interpharma, IG DHS, scienceindustries, Schweizer Baumeisterverband, aeesuisse, ElCom, ESI, Regiogrid, SES, Swissgrid, Swisspower, Swissolar, VSE, AET, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKZ, ewb, ewz, Groupe E, OIKEN, Primeo Energie, Romande Energie, MULTIDIS, ZBV, VPE, SKS, FRC, kf, Greenpeace, Pro Natura, WWF), 15 unterstützend mit Vorbehalt (u. a. RKGK, GL, TI, Die Mitte, Schweizer Bauernverband SBV, Travail.Suisse, DSV, SMP) und 7 neutral (u. a. SP, WEKO, Avenergy Suisse). Weitere 25 Teilnehmende äussern sich ablehnend (u. a. NW, VS, SVP, SAB, SGB, SAK, Eniwa, VAS, VESE).