Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Regulierung in der Grundversorgung abgebaut wird. Schliesslich unterstützen Bauern- und Agrarorganisationen (u. a. SBV, SMP) das Stromabkommen, sofern Nachbesserungen in den Abkommen oder in der innerstaatlichen Umsetzung erfolgen. Travail.Suisse begrüsst zwar eine höhere und günstigere Versorgungssicherheit, steht jedoch der geplante Öffnung des Strommarktes kritisch gegenüber und fordert zusätzliche Begleitmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Stromwirtschaft sowie von Haushalten und KMU gegen Preisschwankungen.

Die SP begrüsst, dass das Stromabkommen dem Parlament in einem separaten Bundesbeschluss vorgelegt wird und kritisiert eine noch mangelhafte innerstaatliche Umsetzung, äussert sich sonst aber weder zustimmend noch ablehnend.

Die Teilnehmenden mit ablehnender Position verweisen auf Risiken betreffend institutionelle Regeln (dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung), sehen unter dem Abkommen eine Abnahme der Versorgungssicherheit, einen Verlust an Autonomie im strategisch bedeutenden Stromsektor und/oder kritisieren die vollständige Strommarktöffnung, die zu einem Verlust an Investitionssicherheit und zu einem Abbau des Service Public führe.

Die beiden ablehnenden Kantone (NW, VS) sehen mit dem Abkommen die Hoheit der Kantone über die Wasserkraft und die Entwicklung der erneuerbaren Energien gefährdet. Die SVP sieht eine Gefährdung der energiepolitischen Eigenständigkeit der Schweiz und befürchtet höhere Kosten für die Bevölkerung, eine Schwächung der nationalen Energiepolitik sowie eine Einschränkung der Investitionssicherheit für erneuerbare Energien. Die SAB anerkennt zwar die Vorteile wie gesicherte Importkapazitäten und keine neuen Umweltauflagen, kritisiert aber die Pflicht zur Marktöffnung, die schwache Absicherung der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die nur befristeten Ausnahmen bei staatlichen Beihilfen. Die SGB lehnt das Stromabkommen im Sinne des verhandelten Marktzugangsabkommen ab. Er warnt vor der Aufhebung der Grundversorgung, Risiken für Preisstabilität und Versorgungssicherheit sowie vor einer Schwächung des Service Public und der Investitionssicherheit für erneuerbare Energien. Stattdessen fordert er ein Kooperationsabkommen zur Sicherung der Netzstabilität. Die 5 ablehnenden EVUs (EW Rothrist, Elektra Mühlau, RWB, Eniwa, SAK) und VAS anerkennen die strategische Bedeutung eines Stromabkommens für die Versorgungssicherheit und Marktzugang, lehnen jedoch das vorliegende Verhandlungsergebnis wegen einseitiger Rechtsübernahme und/oder zusätzlicher Regulierung in der Umsetzung ab.

Mehrere Teilnehmende (u. a. KdK, EnDK, RKGK, ZH, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, JU, Die Mitte) fordern zusätzliche Rechtssicherheit in Bezug auf die Auswirkungen des Abkommens auf die Bedingungen zur Nutzung der Wasserkraft hinsichtlich Konzessionsvergabe, Wasserzins, Heimfall und öffentlichem Eigentum. Zu diesem Zweck fordern einige Teilnehmende das Einholen eines Nachweises seitens der EU hinsichtlich der Auslegung des Abkommenstexts (u.

a. KdK, EnDK, RKGK, ZH, UR, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VS, NE, Die Mitte). Die meisten Kantone, die sich im Rahmen des Stromabkommen geäussert haben (u.

a. ZH, UR, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, TI, VS, NE), sowie die KdK und EnDK fordern zusätzliche Präzisierungen in der Botschaft, wie die Interessen der