Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Fördermassnahmen auf kantonaler oder kommunaler Ebene EU-konform sind (OW, SSV). Während die Absicherung der wichtigsten Fördermassnahmen grossmehrheitlich begrüsst wird, wird ihre Befristung kritisch eingestuft (SAB).
Die Strombranche (u. a. VSE, Alpiq, Axpo, BKW) begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen der Minimalvergütung mehrheitlich, da eine Entschädigung von Stromeinspeisung zu Negativpreisphasen detrimental sei. Auch die Abnahme- und Vergütungspflicht sei mit der vollständigen Marktöffnung systemfremd. Dementsprechend spricht sie sich einerseits für eine zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle aus und andererseits für eine marktnahe Entschädigung von eingespeistem Strom zum Marktpreis.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende aus den Bereichen Landwirtschaft (u. a. SBV, BEBV, Bauernverband AR) und Umweltschutz sowie Energieverbände und einzelne Energieversorgungsunternehmen (u. a. aeesuisse, Greenpeace, hydrosuisse, SES, VAS) haben sich gegen die Anpassungen im Bereich der Minimalvergütung ausgesprochen. Während die meisten Teilnehmenden befürworten, dass die Förderung während Negativpreisphasen ausgesetzt werden muss, um das Überangebot zu bremsen, fordern zahlreiche Teilnehmende eine Kompensation eben dieser Ausfälle und ein marktdienliches Weiterbestehen der Minimalvergütung inklusive zentraler Abnahme- und Vergütungsstelle (u. a. SES) sowie eine Solidarisierung der Kosten z.B. über den Netzzuschlagsfonds (u. a. aeesuisse).
Zur Minimalvergütung haben sich die Grünen, die GLP und die SP geäussert. Die Grünen sehen in der Minimalvergütung ein wertvolles Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien und verweisen auf eine Lösung gemäss dem Beschleunigungserlass. Werden die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Minimalvergütung so umgesetzt, fordern die Grünen einen Nachtrag zum Investitionsbeitrag. Sie fürchten ausserdem eine Verlangsamung beim Ausbau der erneuerbaren Energien und fordern deshalb eine gesetzliche Verankerung des mit der EU vereinbarten Ziels. Auch die SP kritisiert die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Minimalvergütung. Für die SP gehen die Anpassungen in die falsche Richtung. Sie wünscht mindestens den Beibehalt des Status Quo oder sogar einen Ausbau. Die GLP unterstützt allgemein eine Tarifierungen zu Marktpreisen. Ausnahmemöglichkeiten sieht sie bei den kleinen Anlagen.
2.11.2.2 Stromversorgungsgesetz, StromVG; SR 734.7
2.11.2.2.1 Umsetzungen Marktöffnung
Die vollständige Marktöffnung mit Beibehalt einer regulierten Grundversorgung wird von einem grossen Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Es gibt unterschiedliche Positionen bei der konkreten Ausgestaltung der Grundversorgung. 78 Stellungnahmen befürworten den Beibehalt einer Grundversorgung (u. a. KdK, ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, NE, Die Mitte, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg, Travail.Suisse, EnDK, aeesuisse, FRC, SES). 33 Teilnehmende wünschen eine marktnähere Ausgestaltung der Grundversorgung (u. a. BS, GR, ElCom, WEKO, VSE, VAS, Regiogrid).