Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Schweiz und die Hoheit der Kantone mit Blick auf die dynamische Rechtsübernahme dauerhaft gewährt werden können.

Zudem fordern einige Teilnehmende Präzisierungen in der Botschaft hinsichtlich Auswirkungen der Regeln für die staatlichen Beihilfen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. KdK, EnDK, RKGK, ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, NE, Die Mitte). Klärungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette im Strombereich (u. a. EnDK, RKGK, GR, NW, TI, VS) sowie zu den Chancen und Risiken des Stromabkommens generell (u. a. RKGK, VS).

Einige Teilnehmende begrüssen explizit die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise (u. a. TI, WEKO). Es wird vereinzelt der Wunsch geäussert, die Abrechnungsperiodizität am EU-Recht auszurichten (aeesuisse, VUE, Swissolar, VESE). Positiv gewürdigt wird vereinzelt die Evolutivklausel zur Vertiefung der Zusammenarbeit über den Stromsektor hinaus, insbesondere in den Bereichen Wasserstoff und erneuerbare Gase (aeesuisse, EnDK, scienceindustries).

Der Äquivalenzansatz beim Umweltschutz wurde mehrmals begrüsst (u. a. EnDK, hydrosuisse). Von der Umweltschutzseite wurde mehrmals angezweifelt, dass das Schweizer Umweltrecht mit jenem der EU äquivalent sei (u. a. Grüne, Greenpeace, Pro Alps).

2.11.2 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen

2.11.2.1 Energiegesetz EnG; SR 730.0

25 Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. VD, WEKO, VSE, BKW, Axpo) sprechen sich für die vorgeschlagenen Anpassungen der Minimalvergütung aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende wünschen jedoch eine separate Vorlage dazu (u. a. EnDK). 49 (u.

a. BS, TG, VS, Die Mitte, Grüne, SP, Gemeindeverband, SGV, SBV, aeesuisse, Greenpeace, SES, Swissolar) lehnen die Anpassung in dieser Form ab. In 45 Stellungnahmen wurde der Wunsch nach einer zentralen Abrechnungs- und Vergütungsstelle geäussert (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, SO, BS, AR, AI, SG, NE, VD, aeesuisse, DSV, ElCom, SES, VSE, WWF). In Bezug auf die Förderung der erneuerbaren Energien sprechen sich zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende für einen Ausbau der Förderung aus. Das Aussetzen der Förderung während Negativpreisphasen wird mehrheitlich begrüsst im Sinne einer marktnahen Entschädigung. Die Anpassung wird insbesondere dann begrüsst, wenn die Ausfälle anderweitig entschädigt werden (u. a. TI, aeessuisse, Swissolar).

Die Kantone betrachten den Ausbau der erneuerbaren Energien als zentral für die Versorgungssicherheit. Die KdK und EnDK empfehlen deshalb ein schrittweises Vorgehen zu marktkonformer Förderung, sodass die Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gefährdet wird. Auf kommunaler Ebene (u. a. Gemeindeverband), wird dazu angeregt, zu überlegen, wie die Abnahme- und Vergütungspflicht dahingehend angepasst werden kann, dass sie die Gemeinden nicht zu sehr belastet, da vor allem Sonnenenergie nicht immer kostendeckend abgesetzt werden kann. Es wird des Weiteren die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele betont. Ausserdem werden Präzisierungen gewünscht, welche