Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 295Fedlex · Erläuternder Bericht

Es könnte ein Schwellenwert von 0,34 Prozent festgelegt werden, das heisst die Prüfung der Auslösung der Schutzklausel würde bei einem jährlichen Zuwachs der Grenzgängerbeschäftigung um gerundet 0,4 Prozent und höher erfolgen.

Im Bereich des Arbeitsmarkts könnte eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit, wie sie in der Vergangenheit etwa nach Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 oder der Covid-Krise im Jahr 2020 zu beobachten war, als Auslöser festgelegt werden. Konkret könnte die Veränderung der Arbeitslosigkeit auf nationaler Ebene im Vergleich zum Vorjahr herangezogen werden. Gemessen würde hier nicht nur die Veränderung der Arbeitslosigkeit von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, sondern der allgemeinen Arbeitslosigkeit in der Schweiz, da diese ein verlässlicher Krisenindikator ist. Bei der Arbeitslosigkeit dürfte es schwieriger sein, einen direkten Zusammenhang zwischen der Anwendung des FZA und der Zunahme der Arbeitslosigkeit zu belegen. Dies rechtfertigt einen höheren Schwellenwert. Der Schwellenwert könnte beispielswies auf 30 Prozent festgesetzt werden. Nimmt die Arbeitslosigkeit in einem Jahr um mehr als 30 Prozent zu, so müsste die Prüfung der Schutzklausel erfolgen.

Es besteht ein Kostenrisiko für die Kantone und Gemeinden, wenn die Sozialhilfekosten als Folge der Anwendung des FZA zunehmen. Der Bundesrat soll deshalb die Anwendung der Schutzklausel auch dann prüfen, wenn eine starke Zunahme des Sozialhilfebezugs durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten beobachtet wird. Hierfür könnte die Zunahme der Anzahl Sozialhilfebeziehenden mit Staatsangehörigkeit der EU-Mitgliedstaaten auf gesamtschweizerischer Ebene herangezogen werden. Der Schwellenwert könnte beispielsweise auf 12 Prozent festgelegt werden.

Die Schwellenwerte, welche gemäss den Beispielen oben zu einer Prüfung der Schutzklausel geführt hätten, wären im Zeitraum 2011 bis 2023 insgesamt viermal erreicht worden (2011 und 2022 bei der Grenzgängerbeschäftigung, 2013 bei der Nettozuwanderung und 2020 bei der Arbeitslosigkeit, siehe nachfolgende Tabelle 2.3.8.1.1[1]).

Tabelle 2.3.8.1.1 (1): Berechnung der jährlichen nationalen Schwellenwerte seit 2002

Veränderung des EU- EU- Veränderung der Sozialhilfebezugs Jahr Nettozuwande- Grenzgängerbe-Arbeitslosigkeit

von EU-Staats-

rung (%) schäftigung (%) (%) angehörigen (%)

2002 0,2 n/a +50 n/a

2003 0,3 n/a +45 n/a

2004 0,3 n/a +5 n/a

2005 0,3 n/a -3 n/a