Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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datenschutzrechtlichem Inhalt (z.B. im Bereich der Sozialhilfe) per Inkrafttretens des Änderungsprotokolls zum FZA notwendig sein. Die Neuerungen im Bereich der öAV dürften weiter zu einer Prüfung und allenfalls Anpassung der kantonalen Ausführungsgesetzgebung (inkl. Organisationserlasse) führen. Vom Bundesrecht vorgeschriebenen Anpassungen kantonaler Erlasse sind jedoch a priori keine zu erwarten.

Da die Ansprüche auf Sozialhilfe durch die Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG ausgeweitet werden, werden die Kantone ihre Sozialhilfegesetze überprüfen und allenfalls anpassen müssen.

Durch die Einführung der biometrischen Identitätskarte besteht bei einigen Kantonen Änderungsbedarf in ihren Verordnungen für die Ausstellung von solchen Identitätskarten.

Im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen werden namentlich für den Vorwarnmechanismus im Bereich der Gesundheit und der Erziehung Minderjähriger, einschliesslich Kinderbetreuungseinrichtungen und frühkindliche Erziehung, rechtliche Grundlagen für die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland erlassen werden müssen.

Im Hochschulbereich wird die Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Studierenden aus der EU betreffend Studiengebühren an den kantonalen universitären Hochschulen und Fachhochschulen in verschiedenen Kantonen zu Anpassungen der entsprechenden Ausführungserlasse führen.

Das Änderungsprotokoll zum FZA hat keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

2.3.9.2.2 Auswirkungen auf Kantone im Bereich des Lohnschutzes Auswirkungen im Bereich des EntsG

Die Verkürzung der Voranmeldefrist zwingt die kantonalen Vollzugsorgane wahrscheinlich dazu, ihre Strategie zu überdenken und möglicherweise auch zusätzliches Personal anzustellen. Die Auswirkungen und der Personalbedarf hängen angesichts der jeweiligen kantonalen Besonderheiten von verschiedenen Faktoren ab (z. B. geografische Lage, Wirtschaftsgefüge), was eine Kostenabschätzung schwierig macht. Gemäss den geltenden Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen werden die Kantone 50 Prozent dieser zusätzlichen Kosten zu tragen haben. Die Optimierung des Online-Meldeverfahrens sollte den zusätzlichen Personalbedarf allerdings beschränken.

Wie oben erwähnt erfordert die Integration in das IMI-System die Schaffung einer Koordinationsstelle bei jedem kantonalen Vollzugsorgan. Im Fall von Kooperationsersuchen von ausländischen Behörden müssen die Kantone auch mit einem höheren administrativen Aufwand rechnen. Dieser Mehraufwand sollte allerdings vor allem in der ersten Zeit nach der Integration der Schweiz ins IMI-System spürbar sein und dürfte angesichts der geringen Zahl von Schweizer Entsendungen in die EU gering bleiben. Gemäss der aktuellen Praxis zur finanziellen Entschädigung durch den Bund werden diese Kosten zu 50 Prozent von den Kantonen getragen werden müssen, was