Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 382Fedlex · Erläuternder Bericht
zur Stabilisierung der aktuellen Situation sind insgesamt nur geringe Auswirkungen zu erwarten.
Auswirkungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Die Massnahmen zur Aufwertung der GAV-Bescheinigungen für Anbieterinnen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie für ihre allfälligen Subunternehmerinnen und die Pflicht zum Mitführen von Baustellenausweisen auf öffentlichen Baustellen dürften nur geringe Auswirkungen auf die Unternehmen haben.
Den Anbieterinnen in den genannten Branchen steht das Instrument der GAV-Bescheinigung bereits heute zur Verfügung, um beim Einsatz einer Subunternehmerin im Rahmen der Solidarhaftung nachzuweisen, dass die geltenden Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden. Ebenso besteht für Anbieterinnen in den genannten Branchen schon jetzt die Möglichkeit, Baustellenausweise zu bestellen. Sie werden somit auf bereits bestehende Instrumente zurückgreifen können, während Anbieterinnen, die in Branchen tätig sind, in denen dieses Instrument nicht verfügbar ist, sich weiterhin auf die Selbstdeklaration stützen können. Durch die Verwendung der GAV-Bescheinigung kann jedoch sichergestellt werden, dass beim Vergabeverfahren nur Firmen ohne offene Verstösse berücksichtigt werden.
Die Sozialpartner haben ein ausweisbasiertes Kontrollsystem eingerichtet. Sie sorgen selbst dafür, dass die Ausweise aktuell sind, und stellen dabei sicher, dass die Bedingungen stets eingehalten werden. Das obligatorische Mitführen von Baustellenausweisen in den Branchen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes vereinfacht die Kontrollen für die paritätischen Kommissionen vor Ort und verringert damit den administrativen Aufwand für die kontrollierten Unternehmen. Die Baustellenausweise müssen zudem auch für ausländische Unternehmen einfach erhältlich sein und dürfen keinen Hinderungsgrund für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sein.
Auswirkungen einer Verbesserung des Kündigungsschutzes
Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft lassen sich nicht im Detail beziffern, dürften sich aber in einem sehr geringen Mass bewegen. Ein verbesserter Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, Mitglieder eines Organs einer Personalvorsorgeeinrichtung und Mitglieder nationaler Branchenvorstände, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, wird nur Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten betreffen (entspricht rund 2% der Unternehmen in 2022) und sofern überhaupt eine Arbeitnehmervertretung im Betrieb besteht. Die Massnahme dürfte den flexiblen Arbeitsmarkt in der Schweiz kaum einschränken.
2.3.9.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Es ist nicht davon auszugehen, dass das Änderungsprotokoll zum FZA die Zuwanderung von der EU in die Schweiz im Vergleich zu heute verstärkt und die soziale Sicherheit in grösserem Ausmass zusätzlich belastet. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA bleibt arbeitsmarktorientiert. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuwanderung