Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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neu gesetzlich verpflichtet, die Grenzgängerbescheinigung für ihre Arbeitnehmenden aus der EU zu beantragen (s. Ziff. 2.3.8.1.1, Erläuterungen zu Art. 13a VE-AIG), dies entspricht jedoch bereits heute der bestehenden Praxis. 2024 wurden rund 77 500 Grenzgängerbewilligungen erteilt364.
Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen bleibt gewährleistet und in den reglementierten Berufen werden die Qualifikationen der Arbeitskräfte aus der EU gemäss den bestehenden Bestimmungen überprüft. Damit bleibt die Schweizer Wirtschaft wettbewerbsfähig und innovativ. Auch bleiben beispielsweise Rentenanwartschaften, die auf Beitragszahlungen in einem anderen Land beruhen, gemäss den geltenden Bestimmungen gesichert. Neu wird die Schweiz rechtliche Weiterentwicklungen der EU-Koordinationsregeln dynamisch übernehmen.
Was den Beitrag des FZA zum Wachstum der Schweizer Wirtschaft betrifft, wird auf die Ecoplan-Studie365 (2025) «Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I» verwiesen. Der Wegfall der Bilateralen I hätte gemäss dieser Studie bis im Jahr 2045 einen Rückgang des BIP von -4,9 Prozent zur Folge und würde eine Schwächung der Schweizer Wirtschaft und vermehrt Standortverlagerungen verursachen. Das FZA ist aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive das wichtigste bilaterale Abkommen mit der EU. In einer isolierten Betrachtung entspricht der Wegfall des FZA rund drei Vierteln der Summe der Effekte der einzelnen Abkommen der Bilateralen I.366 Insgesamt rechnet die Studie mit Einkommenseinbussen beim Arbeits- und Kapitaleinkommen im Jahr 2045 von - 22,64 Mrd. CHF, wenn das FZA wegfallen würde. Auch aus Sicht der Schweizer Wirtschaftsverbände ist das FZA im Kontext der demografischen Entwicklung in der Schweiz und der sich verstärkenden Nachfrage nach Arbeitskräften von eminenter Bedeutung für die Wirtschaft.
Schutzklausel
Die konkretisierte Schutzklausel bietet der Schweiz die Möglichkeit, geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen, wenn die Anwendung des FZA zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führt. Die Schweiz kann das Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel eigenständig einleiten. Sofern es im GA des FZA keine Einigung über das Vorliegen schwerwiegender Probleme gibt, kann die Schweiz das Schiedsgericht neu ohne Zustimmung der EU anrufen. In bestimmten Situationen, namentlich wenn die Nettozuwanderung gestützt auf das FZA beziehungsweise die Zunahme der Beschäftigung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, der Arbeitslosigkeit oder des Sozialhilfebezugs einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, muss der Bundesrat die Anrufung der Schutzklausel immer prüfen. Da die Anrufung der Schutzklausel für die Schweiz je nach Konstellation Vor- und Nachteile hat und je nachdem auch mit Ausgleichsmassnahmen der EU zu rechnen
364 www.sem.admin.ch > Publikation & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Statistik Zuwanderung > 2024 > Jahresstatistik Zuwanderung 2024.
365 www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Grundlagen für die Wirtschaftspolitik.
366 Siehe S.69 Ecoplan (2025) Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Grundlagen für die Wirtschaftspolitik.