Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Nach Veröffentlichung des Entwurfs des Verhandlungsmandats fanden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der ÖV-Branche und den Sozialpartnern statt. Unter Leitung des Vorstehers des UVEK wurde zwei Mal ein Runder Tisch mit diesen Akteuren durchgeführt.
Gegenstand der Gespräche war im Hinblick auf das definitive Verhandlungsmandat die Frage, welche Massnahmen auf Schweizer Seite bei einer Marktöffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs auf organisatorischer und rechtlicher Ebene zu treffen sind, um allfällige negative Folgen im öffentlichen Verkehr und auf den Lohnschutz abzufedern. Zudem wurde diskutiert, welche Auswirkungen und welchen Anpassungsbedarf die Einführung von Regeln über staatliche Beihilfen im Bereich Landverkehr hätte. Insgesamt sollte analysiert werden, welche Abfederungsmassnahmen in der Schweiz ergriffen und welche Interessen in die Verhandlungen mit der EU eingebracht werden sollen. Ausgangspunkt waren das Common Understanding und das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) präsentierte Umsetzungskonzept.
Während den Verhandlungen hat das BAV mehrere Austausche mit einzelnen Akteuren wie den Kantonen, den Gewerkschaften und Personalverbänden des öffentlichen Verkehrs, dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV), den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), der Schweizerischen Südostbahn (SOB) und der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS), der RailCom, der Trassenvergabestelle und der Alliance Swiss Pass (ASP) zu spezifischen Fragen geführt.
2.5.5 Grundzüge der Protokolle
Das LandVA wurde durch zwei Zusatzprotokolle und ein Änderungsprotokoll ergänzt.
Mit dem Institutionellen Protokoll (IP-LandVA; s. Ziff. 2.1) werden die neuen institutionellen Elemente in den Funktionsmechanismus des LandVA integriert. Eine grosse Bedeutung kommt im LandVA der Auflistung der bestehenden und der neu verhandelten Ausnahmen zu. Diese unterliegen explizit nicht der dynamischen Rechtsübernahme.
Das Änderungsprotokoll (ÄP-LandVA) enthält die Anpassungen, die am Inhalt des LandVA sowie an seinen Anhängen vorgenommen werden. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Öffnung des Markts für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr (einschliesslich der neuen diesbezüglichen Ausnahmen) und die neuen institutionellen Elemente sowie den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einer geringfügigen Anpassung des gesetzlichen Rahmens der LSVA.
Zum ÄP-LandVA gehört auch eine Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien. Sie enthält Willensbekundungen beider Seiten und Präzisierungen zu verschiedenen Punkten: der Zusammenarbeit mit der ERA, der Möglichkeit für Eisenbahnverkehrsunternehmen, grenzüberschreitende Verkehrsdienste im Rahmen einer Kooperation anzubieten, der Notwendigkeit, dass operative Entscheidungen, zum Beispiel bei Verspätungen, bei den Infrastrukturbetreiberinnen verbleiben, sowie der Rolle der Trassenvergabestellen.