Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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buchhalterischen Voraussetzungen zu schaffen, um die beihilferechtlichen Risiken zu minimieren. Dies wäre mit zusätzlichem Aufwand für diese Unternehmen verbunden.
Das nationale und internationale Geschäft beispielsweise der SBB im Schienengüterverkehr ist organisatorisch und buchhalterisch in SBB Cargo und SBB Cargo International aufgeteilt, was den Rahmen von allfälligen bestehenden Beihilfenregelungen im Geltungsbereich des Beihilfeprotokolls einschränkt. Die nationale Tätigkeit von SBB Cargo ist von den Vorschriften zu den staatlichen Beihilfen nicht betroffen, da dieses Unternehmen nicht im Geltungsbereich des LandVA tätig ist.
Das LandVA legt die Grundlage für eine künftige engere Zusammenarbeit des BAV mit der ERA. Dies kann bei Zulassungsprozessen für grenzüberschreitende Angebote oder für international eingesetztes Rollmaterial zu geringeren administrativen Aufwänden führen und so die nationalen Akteure entlasten.
2.5.8.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Öffnung des Markts für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr kann für die Nutzenden die Vorteile zusätzlicher Bahnangebote, günstigerer Preise sowie eines Innovations- und Qualitätswettbewerbs zugunsten der Fahrgäste mit sich bringen. Der nationale öffentliche Verkehr kann mit den vorgesehenen Massnahmen vor negativen Auswirkungen wirksam geschützt werden.
Dank der Lohnschutzmassnahmen (z.B. Weisung zu den Sozialstandards) sind keine grossen Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden zu erwarten. Dies umso weniger, als das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Einreichung eines Konzessionsgesuchs schon heute nachweisen muss, dass es «die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet» (Art. 9 Abs. 2 Bst. e PBG). Diese Regelung wird durch eine Bestimmung im ÄP-LandVA zum LandVA abgesichert (vgl. Art. 24a Abs. 5 LandVA).
2.5.8.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die zwischen der Schweiz und der EU abgestimmte Verkehrspolitik, wie sie durch das LandVA garantiert wird, ist Teil einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität. Eine Weiterführung der mit der EU koordinierten Verkehrspolitik im Bereich des Güterverkehrs unterstützt den verfassungsmässigen Verlagerungsauftrag, der in erster Linie mit dem Ziel entstanden ist, die Bevölkerung und die Umwelt vor den negativen Folgen des Transitverkehrs, unter anderem auf die Luftqualität und die Lärmbelastung, zu schützen. Das Verhandlungsresultat schafft unter anderem eine Grundlage, um die LSVA als wichtiges Instrument zur Verlagerung künftig weiterentwickeln zu können, ohne eine Anpassung des LandVA vorzunehmen.
Das dank einer Öffnung des Markts für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr vergrösserte Bahnangebot kann auch dazu führen, dass weniger Menschen mit dem Flugzeug oder dem Auto reisen.
2.5.8.6 Andere Auswirkungen
Es sind keine anderen Auswirkungen zu erwarten.