Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 446Fedlex · Erläuternder Bericht
Ausserdem sieht die Weisung unter Einbezug der Sozialpartner ein Monitoring der Arbeitsbedingungen nach der Marktöffnung vor. Bei Bedarf kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen.
Die interessierten Gewerkschaften und Personalverbände wurden eng in die Erarbeitung dieser Weisung einbezogen. Die Weisung wird zusammen mit der vorliegenden Vorlage in Kraft treten.
2.5.7.3 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die proaktive Begleitung im Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozess der EU der für das LandVA relevanten Rechtsakte, deren zeitnahe Umsetzung im Schweizer Recht sowie deren Anwendung wird insbesondere für die Verwaltung mit einem erhöhten Ressourcenaufwand verbunden sein. Gleichzeitig senkt diese aufwändige Vorarbeit den späteren Aufwand bei der Umsetzung ins Schweizer Recht. Insgesamt dürfte für die Verwaltung (BAV, Bundesamt für Strassen (ASTRA)) ein Mehraufwand aufgrund der stärkeren Mitspracherechte (Decision Shaping) resultieren.
Demgegenüber besteht eine Gewähr, dass das für die Umsetzung der schweizerischen Verkehrspolitik sowie für den Marktzugang der Schweizer Transportwirtschaft wichtige Abkommen weiterentwickelt werden kann und die Schweiz Anliegen bei der EU-Rechtsentwicklung frühzeitig einbringen kann. Vor diesem Hintergrund kann von einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgegangen werden.
2.5.7.4 Umsetzungsfragen
Auf Ebene des Bundes ist die Schaffung äquivalenten Schweizer Rechts zu den mittels ÄP-LandVA ins LandVA integrierten Rechtsakten anzugehen. Diese haben keine Anpassungen auf Gesetzesebene zur Folge. Es werden aber diverse Anpassungen auf Verordnungsebene erforderlich sein.
Gemäss Abklärungen mit den Kantonen sind keine Anpassungen auf kantonaler Gesetzes- oder Verordnungsstufe erforderlich.
2.5.8 Auswirkungen des Paketelements
Mit den in den Verhandlungen vereinbarten Änderungen des LandVA kann der Zugang der Vertragsparteien zu ihren jeweiligen Märkten erhalten, die Harmonisierung der einschlägigen Vorschriften und Verfahren im Landverkehr fortgesetzt und eine zwischen der Schweiz und der EU abgestimmte Verkehrspolitik gewährleistet werden. Damit wird das Risiko einer Erosion des LandVA beseitigt, die Rechtssicherheit und damit die Investitionssicherheit der Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im europäischen Transportmarkt tätig sind, steigt.
2.5.8.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Schweiz wird bei der Ausarbeitung neuer Rechtsakte der EU frühzeitig einbezogen. Durch einen systematischen und direkten Einbezug kann die Schweiz ihre Anliegen besser einbringen. Insbesondere im Bereich der technischen Sicherheit und Interoperabilität bei der Eisenbahn und in den europäischen Schienengüterverkehrskorridoren sowie im Strassenverkehr hat die Schweiz damit die