Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.6 Luftverkehr
2.6.1 Zusammenfassung
Die Schweiz ist ein global stark vernetztes Land mitten in Europa und braucht ein stabiles und konkurrenzfähiges Luftfahrtsystem, um u.a. die Anbindung mit Europa und der ganzen Welt zu gewährleisten. Dieses System ist auf gute Rahmenbedingungen angewiesen.
Das Abkommen vom 21. Juni 1999424 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (Luftverkehrsabkommen / «LuftVA»), welches am 1. Juni 2002 in Kraft trat, schafft hierfür optimale Bedingungen.
Das Luftverkehrsabkommen sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau und regelt die Schweizer Teilnahme an der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die in der Ausarbeitung der europäischen Flugsicherheitsbestimmungen (Safety) federführend ist. Die Schweiz trat der EASA 2006 bei. Auch sichert das Luftverkehrsabkommen die Teilnahme der Schweiz am einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky), der die Modernisierung des europäischen Flugsicherungssystems bezweckt, sowie die Teilnahme an den einheitlichen Luftsicherheitsregeln (Security).
Dank des Luftverkehrsabkommens ist zudem der gegenseitige Zugang der Schweizer und EU-Luftfahrtunternehmen zum liberalisieren Luftverkehrsmarkt zwischen der Schweiz und der EU gewährleitstet. Dieser Marktzugang ist für die schweizerische Luftfahrtbranche sowie Konsumentinnen und Konsumenten von hervorgehobener Bedeutung. Im Jahr 2024 flogen gut 34 Millionen aller knapp 58 Millionen Passagierinnen und Passagiere an Schweizer Flughäfen in die EU oder kamen von dort (rund 60 %). Im Rahmen der Verhandlungen einigten sich die Schweiz und die EU auf eine Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens mittels dreier Protokolle.
Das Änderungsprotokoll zum LuftVA (ÄP-LuftVA) sieht insbesondere den Austausch von Verkehrsrechten für Inlandsflüge auf dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei vor (sog. Kabotagerechte), womit der bisherige Marktzugang ergänzt und den Luftfahrtunternehmen neue Möglichkeiten bei ihrer Routenplanung eröffnet wird.
Mit dem Institutionellen Protokoll zum Luftverkehrsabkommen (IP-LuftVA) werden die institutionellen Elemente in das Luftverkehrsabkommen integriert (siehe Ziffer 2.1). Durch die im IP-LuftVA vorgesehene Absicherung der schweizerischen Mitspracherechte ist sichergestellt, dass die Schweiz systematisch ihre Interessen gegenüber der EU bestmöglich vertreten kann.
Das Protokoll über staatliche Beihilfen zum LuftVA (Beihilfeprotokoll-LuftVA) führt zu einer verbindlichen Überwachung von staatlichen Beihilfen. Es ermöglicht, Wettbewerbsverzerrungen zu verringern und sorgt für gleiche Bedingungen für Unternehmen aus der Schweiz und der EU (siehe Ziffer 2.6.6.3).