Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die Schweiz hat dank ihres ausgewiesenen Fachwissens im Bereich Luftfahrt seit Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens regelmässig ihre Interessen in den relevanten EU-Gremien eingebracht. Infolge der Schweizer Mitarbeit im EU-Rechtssetzungsprozess ist es z.B. gelungen, einen in der Schweiz entwickelten Bewilligungsprozess zum Betrieb komplexer Drohnen als europaweiten Standard festzulegen. Eine aktive Mitgestaltungsmöglichkeit erlaubt es der Schweiz, die Kohärenz zwischen globalen, europäischen und nationalen Luftfahrtregeln zu erhöhen. Allerdings ist der Miteinbezug der Schweiz im Bereich Luftverkehr bisher nicht vollumfänglich abgesichert gewesen.
Bis Ende 2024 konnte die Schweizer Luftfahrtindustrie nur als Drittpartei (sog. Associated Partner) an den Forschungsprojekten von SESAR 3 teilnehmen. Sie konnte weder Projekte koordinieren noch konnte sie sich an der Leitung und strategischen Steuerung von SESAR 3 beteiligen. Die Teilnahme der Schweizer Associated Partners wurde durch die Schweiz selber finanziert.
2.6.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf
In den Verhandlungen im Bereich Luftverkehr war es das Ziel der Schweiz, ihre Teilnahme am liberalisierten Luftverkehrsmarkt der EU unter Beibehaltung des hohen Sicherheitsniveaus weiterhin zu gewährleisten und die Mitsprache bei zukunftsträchtigen Themen im Bereich der Luftfahrt abzusichern.
Konkret hatte sich die Schweiz im Verhandlungsmandat den Austausch der Kabotagerechte, die Möglichkeit einer vollwertigen freiwilligen Teilnahme der Schweizer Industrie an SESAR 3 sowie eine möglichst weitgehende Kohärenz der Regeln im Bereich Luftverkehr angestrebt. Letzteres Ziel bezog sich insbesondere auf die Absicherung der Schweizer Mitspracherechte in den relevanten Gremien der EU. Dies ermöglicht es der Schweiz, sich systematisch insbesondere auch bei neuen Themen für eine Kohärenz der Regeln im Bereich Luftverkehr auf globalem, europäischem und nationalem Niveau einzusetzen.
Für die EU war es von Bedeutung, die in Ziffern 2.1 und 2.2 erläuterten institutionellen Elementen und Beihilfeüberwachung in das Luftverkehrsabkommen zu integrieren.
Insgesamt fanden fünf Verhandlungsrunden im Bereich Luftverkehr statt. Die Schweiz hat alle ihre Verhandlungsziele im Bereich Luftverkehr erreicht.
2.6.4 Vorverfahren
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Schweizer Landesflughäfen sowie die grössten Schweizer Luftfahrtunternehmen im Rahmen der bewährten Informationskanäle informiert. Der Luftverkehr wurde nicht in den Sondierungsgesprächen zwischen der Schweiz und der EU angesprochen.
Zudem hat das BAZL geprüft, ob im Bereich Luftverkehr eine Regulierungsfolgeabschätzung durchzuführen ist. Das BAZL kam zum Ergebnis, dass die Auswirkungen des ÄP-LuftVA, des IP-LuftVA sowie des Beihilfeprotokolls-LuftVA keiner Regulierungsfolgeabschätzung bedürfen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen,