Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Des Weiteren wird das unter Ziffer 2.8 erläuterte EU-Programmabkommen die Schweizer Industrie zu einer vollwertigen und freiwilligen Teilnahme am Programm für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3, Single European Sky Air Traffic Management Research) berechtigen. Diese Teilnahme ermöglicht es der Schweizer Luftfahrtindustrie über die hierfür vorgesehenen Fördertöpfe von Horizon Europe in die Entwicklung von innovativen Technologien und Verfahren im Bereich der Zivilluftfahrt zu investieren.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU die Genehmigung des Änderungsprotokolls-LuftVA, des IP-LuftVA sowie des Beihilfeprotokolls-LuftVA.

2.6.2 Ausgangslage

Das Luftverkehrsabkommen regelt seit 2002 den gegenseitigen Zugang der Schweizer und EU-Luftfahrtunternehmen zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt zwischen der Schweiz und der EU. Die Relevanz dieses Marktzugangs ist durch Zahlen belegbar. Im Jahr 2024 flogen gut 34 Millionen aller knapp 58 Millionen Passagiere an Schweizer Flughäfen in die EU bzw. kamen von dort (rund 60 %). Dank des Luftverkehrsabkommens sind Schweizer Luftfahrtunternehmen den Wettbewerbern aus der EU gleichgestellt.

Das Luftverkehrsabkommen besteht aus einem Hauptteil und einem Anhang.

Der Anhang wird seit Inkrafttreten des LuftVA regelmässig aktualisiert, um für die Parteien, die Wirtschaftsteilnehmenden und Privatpersonen einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren. So wird insbesondere auch ein gleichwertiges Sicherheitsniveau im Bereich der Zivilluftfahrt gewährleistet. Die Aktualisierung des Anhangs des Luftverkehrsabkommens funktioniert in konstruktiver Zusammenarbeit mit der EU. Das Luftverkehrsabkommen umfasst einen Grossteil der für die Zivilluftfahrt relevanten europäischen Vorschriften. Diese europäischen Vorschriften sind mehrheitlich Umsetzungsvorgaben zu global geltenden Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).

Aufgrund der regelmässigen Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens ist der Anpassungsbedarf im Bereich Luftfahrt im Rahmen des Paketes Schweiz-EU vergleichsweise gering.

Im Bereich der Verkehrsrechte sind Schweizer sowie EU-Luftfahrtunternehmen bisher auf Grund fehlender Kabotagerechte in ihrer Routenplanung leicht eingeschränkt. Konkret verfügen Schweizer Luftfahrtunternehmen zurzeit nicht über Verkehrsrechte für Flüge innerhalb von EU-Staaten, während EU-Luftfahrtunternehmen nicht über Rechte für Inlandflüge in der Schweiz verfügen. Um die Flexibilität der Luftfahrtunternehmen beider Vertragsparteien zu erhöhen, ist der Austausch der Kabotagerechte notwendig. Beide Parteien verhandelten bereits bis 2012 über einen Austausch der Kabotagerechte. Jedoch knüpfte die EU den Austausch der Kabotagerechte an eine Einigung über die institutionellen Elemente (siehe Ziffer 2.1). Deshalb war die EU bisher nicht mit einer Implementierung der Kabotagerechte einverstanden.