Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Das ÄP-LuftVA, das IP-LuftVA sowie das Beihilfeprotokoll-LuftVA enthalten wichtige rechtsetzende Bestimmungen. Das Beihilfeprotokoll-LuftVA erfordert zudem für seine Umsetzung den Erlass und die Anpassung von Bundesgesetzen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrages ist deshalb dem fakultativen Referendum nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV zu unterstellen (siehe aber die Varianten in Ziff. 4.1).
2.6.10.5 Vorläufige Anwendung
Im Rahmen der Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe sind Schweizer Unternehmen bereits ab 2025 berechtigt, als sogenannte beneficiaries an Projekten von SESAR 3 teilzunehmen. Die Möglichkeit der vorläufigen Teilnahme an SESAR 3 ergibt sich aus dem EU-Programmabkommen, welches unter Ziffer 2.8 genauer erläutert ist.
2.6.10.6 Besondere rechtliche Aspekte zum Umsetzungserlass
Es gibt keine besonderen rechtlichen Aspekte zum Umsetzungserlass.
2.6.10.7 Datenschutz
Der Datenschutz ist von der Vorlage nicht betroffen.