Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Grundsätzlich bewirkt eine verbindliche Beihilfeüberwachung in der Schweiz eine wettbewerbsfreundlichere Ausgestaltung der geplanten Beihilfen. Auch in der Luftfahrt ist damit zu rechnen, dass stark wettbewerbsverzerrende Beihilfen angepasst oder zurückgezogen werden.

Die Überwachung der staatlichen Beihilfen in der EU im Bereich Luftverkehr ist im Interesse der Schweiz, da in der EU angesiedelte Unternehmen dadurch keinen Wettbewerbsvorteil durch unzulässige staatliche Beihilfen erlangen.

2.6.9.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesellschaft erwartet.

2.6.9.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Das seit Jahren gut funktionierende Luftverkehrsabkommen trägt dazu bei, dass es mehr Flugverbindungen aus der und in die Schweiz gibt. Diese Flugverbindungen führen zu Lärm- und Schadstoffemissionen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt und die direkt betroffene Bevölkerung. Ein Anstieg der Flugbewegungen in der Schweiz als direkte Konsequenz des ÄP-LuftVA, des IP-LuftVA, sowie des Beihilfeprotokolls-LuftVA ist nicht zu erwarten. Der Austausch der Kabotagerechte dürfte nicht zu einer relevanten Erhöhung der Anzahl Flugbewegungen in der Schweiz führen. Deshalb werden von den Anpassungen des Luftverkehrsabkommens keine nennenswerten zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.

Gleichzeitig ist die Aktualisierung des Anhangs des Luftverkehrsabkommens bedeutend für einen zielgerichteten Umweltschutz im Bereich Luftverkehr. Durch die regelmässige Aktualisierung des Anhangs können gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Schweiz und der EU auch für umweltrelevante Märkte (z.B. nachhaltiger Flugtreibstoff) geschaffen werden.

Im Rahmen von SESAR 3 sollen unter anderem auch umweltwirksame Ineffizienzen im Flugverkehrsmanagement adressiert werden. Das Forschungs- und Innovationsprogramm strebt eine digitale Transformation im Flugverkehrsmanagement an und entwickelt technologische und operationelle Lösungen, welche die durch den Luftverkehr verursachte Klimawirkung insgesamt verringert.

2.6.9.6 Andere Auswirkungen

Es werden keine anderen Auswirkungen erwartet.

2.6.10 Rechtliche Aspekte des Paketelements

Dieser Abschnitt behandelt das ÄP-LuftVA. Ausführungen zum IP-LuftVA beziehungsweise zum Beihilfeprotokoll-LuftVA befinden sich unter den Ziffern 2.1.9 beziehungsweise 2.2.10, es sei denn es wird nachstehend ausdrücklich auf diese Protokolle Bezug genommen.