Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Durch ihre Stimmrechte im “Governing Board” von F4E wird die Schweiz in der Lage sein, ihre Interessen innerhalb von F4E zu vertreten, und in der Gouvernanzstruktur der ITER Organisation durch die Europäische Kommission genauso vertreten sein wie die Euratom-Mitgliedstaaten. Sollten die Beteiligung von Euratom an ITER oder die oben erwähnten internationalen Abkommen über ITER geändert werden, wird die Schweiz schriftlich darüber informiert (Art. 6).

Im Zusammenhang mit ITER wird die Schweiz unter anderem weiterhin das Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für

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die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts (ITER-Übereinkommen) sowie das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-

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Fusionsenergieorganisation (Art. 6 Abs. 1) anwenden.

Der operative Beitrag für die Beteiligung an ITER wird analog zum Beitrag für Euratom bis und mit 2027 um 4,6% gesenkt (Art. 5). Darüber hinaus wird die Schweiz

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den in den Statuten von F4E vorgesehenen Mitgliedsbeitrag entrichten.

2.8.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

2.8.7.1 Umsetzungsgesetzgebung

Im Rahmen der Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme ist keine Umsetzungsgesetzgebung vorgesehen. Allfällige Anpassungen zu Präzisierungen der Kompetenzdelegation an den Bundesrat oder zum Beitritt zu neu geschaffenen Rechtsformen der EU würden erst mit der nächsten Programmgeneration relevant und im Rahmen der entsprechenden Finanzierungsbotschaft aufgenommen.

2.8.7.2 Inhalt des Finanzierungsbeschlusses für die Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Jahr 2027

Im Folgenden werden das Prinzip der Berechnung des Schweizer Pflichtbeitrags für die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+, der nationalen Zusatzkosten (Betrieb der nationalen Agentur und Begleitmassnahmen), der Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» und mögliche Veränderungen des Budgetbedarfs sowie die dafür beigezogenen Parameter dargelegt. Im Gegensatz zum Horizon-Paket, wo die eidgenössischen Räte die Mittel im Dezember 2020 bereitgestellt haben, muss die Finanzierung für eine Assoziierung Erasmus+ noch vom Parlament beschlossen werden.

Schweizer Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027

Für die Assoziierung an Erasmus+ wird ein Pflichtbeitrag an das Erasmus+ Budget fällig. Damit werden einerseits Mobilitäts- und Kooperationsprojekte schweizerischer Institutionen und Organisationen “dezentral” über die nationale Agentur Movetia finanziert und andererseits Aktivitäten, die “zentral”, das heisst entweder von der Europäischen Kommission selbst oder im Auftrag der Europäischen Kommission von

478 ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 62.

479 ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 82.

480 Entscheidung 2007/198/Euratom, ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, zuletzt geändert durch Beschluss (Euratom) 2021/281, ABl. L 62 vom 23.2.2021, S. 41.