Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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den Schlussbestimmungen dieses Teils ist geregelt, dass das Protokoll auch nach 2027 in Kraft bleibt, um die laufenden Projekte ausfinanzieren zu können.
Spezifische Bedingungen für Horizon Europe
In den programmspezifischen Bedingungen sind die Wichtigkeit von Gegenseitigkeit (Art. 6) und offenen Wissenschaftspraktiken (Open Science, Art. 7) hervorgehoben. Betreffend die Gegenseitigkeit umfasst der Anhang zu Protokoll I eine Liste mit schweizerischen Forschungs- und Innovationsprogrammen, beziehungsweise Massnahmen, die äquivalent mit entsprechenden EU-Programmen und prinzipiell offen für Forschende mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten sind, wobei eine Finanzierung dieser Forschenden durch die Schweiz keine Bedingung ist.
Die für Horizon Europe spezifischen Finanzbestimmungen werden in Artikel 8 des Protokolls geregelt. Er legt fest, dass der finanzielle Anpassungsmechanismus (Art. 8 des horizontalen Teils) und der automatische Korrekturmechanismus (Art. 9 des horizontalen Teils) für das Horizon Europe Programm gelten. Zusätzlich wird ein Korrekturmechanismus bei einer Unterperformance der Schweizer Teilnehmenden eingeführt: Bei einer jährlichen Unterperformance von 8% oder mehr würde der Pflichtbeitrag für das entsprechende Jahr reduziert. Die Korrektur im Falle einer Überperformance der Schweizer Teilnehmenden ist im horizontalen Teil geregelt. Während der Mechanismus im Falle einer Überperformance erst nach zwei konsekutiven Jahren greift, ist die Bestimmung aufgrund der jährlichen Reduktion im Falle einer Unterperformance zusätzlich vorteilhaft.
Spezifische Bedingungen für das Euratom Programm
Das Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom und Horizon Europe sind institutionell eng aufeinander abgestimmt. Entsprechend sind die Teilnahmebedingungen weitgehend analog. Die Schweiz wird als assoziierter Staat am Euratom-Programm 2021-2025 teilnehmen, und die Assoziierung wird automatisch auf das Euratom-Programm 2026-2027 ausgedehnt, sofern nicht eine der Parteien etwas anderes beschliesst.
Abweichend sind die finanziellen Bestimmungen, welche für das Euratom-Programm in Artikel 9 des Protokolls geregelt sind. Der Anpassungs- und automatische Korrekturmechanismus kommen hier nicht zur Anwendung. Hingegen wird der BIP-basierte Beteiligungsschlüssel für die laufende Programmgeneration um 4,6 % reduziert. Dies soll die Abschaffung des sogenannten Fusionsschlüssels kompensieren, der bis 2020 für die Berechnung der Beiträge für den Teil des Programms, welcher der Kernfusionsforschung gewidmet ist, verwendet wurde und aus dem Verhältnis des BIPs der Schweiz zum BIP der EU-Staaten plus der Schweiz berechnet wurde.
Spezifische Bedingungen für das Programm Digital Europe
Die Schweiz kann an allen Ausschreibungen des Programms Digital Europe teilnehmen, ausser i) im Programmbereich „Cybersicherheit“, ii) im Programmbereich „Halbleitertechnologien“ und iii) an Aktivitäten, die für assoziierte Länder aufgrund der strategischen Autonomie der Europäischen Union aus Sicherheitsgründen nicht