Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.9 Weltraum
2.9.1 Zusammenfassung
Ziel des EUSPA-Abkommens ist es, die langfristige Teilnahme der Schweiz an der Agentur der EU für das Weltraumprogramm (European Union Agency for the Space Programme, EUSPA) sicherzustellen. Das Abkommen ergänzt das unbefristete Kooperationsabkommen vom 18. Dezember 2013505 über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (GNSS-Kooperationsabkommen), welches seit dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet wird.
Die EUSPA ist die operative Agentur für das EU-Weltraumprogramm und seiner Komponenten – darunter das Satellitennavigationsprogramm Galileo, das «Europäische geostationäre Navigationssystem» (European Geostationary Navigation Overlay Service, EGNOS) und das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus. Die Aufgaben der Agentur bestehen darin, zur Durchführung des EU-Weltraumprogramms beizutragen, die Sicherheit seiner Komponenten zu gewährleisten sowie marktfähige Anwendungen zu entwickeln, mit denen zuverlässige, sichere und geschützte weltraumbezogene Dienste bereitgestellt werden können. Die Europäische Weltraumorganisation (European Space Agency, ESA), bei welcher die Schweiz Mitglied ist, führt ebenfalls einen wichtigen Teil des Weltraumprogramms der EU durch506. Alle Komponenten des EU-Weltraumprogramms stellen sicher, dass Europa seine Unabhängigkeit gegenüber den Systemen der USA, Russlands und Chinas wahren kann, was insbesondere in einer von geopolitischer Instabilität und globalen Krisen geprägten Welt von entscheidender Bedeutung ist und wovon auch die Schweiz profitiert.
Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen des GNSS-Kooperationsabkommens bereits an vielen der an die EUSPA delegierten Aufgaben, ohne jedoch Zugang zu relevanten Informationen betreffend den operativen Betrieb und die Weiterentwicklung der Komponenten des EU-Weltraumprogramms zu haben. Mit dem EUSPA-Abkommen soll diese Informationslücke geschlossen werden. Bei der Entwicklung der Komponenten des EU-Weltraumprogramms stehen wichtige Schritte an, beispielsweise die Einführung von Authentifizierungsdiensten und die Inbetriebnahme des hochsicheren öffentlichen regulierten Dienstes (Public Regulated Service, PRS) von Galileo, der ausschliesslich staatlich autorisierten Nutzenden zugänglich und deshalb insbesondere für Behörden oder Organisationen mit höheren Sicherheitsanforderungen (beispielsweise Blaulichtorganisationen, Nachrichtendienste, Armee und Grenzschutz) zentral ist. Viele dieser Richtungsentscheide werden von der EUSPA massgeblich mitbestimmt. Die Teilnahme an der EUSPA ist eine Vorgabe der EU für den Zugang zum PRS.
Das EUSPA-Abkommen regelt die wesentlichen technischen Aspekte sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es erlaubt der Schweiz eine Teilnahme an den Aktivitäten der Agentur, die sich auf Programmkomponenten beziehen, für die ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht. Es sieht den Zugang zum Verwaltungsrat und zum Gremium für die Sicherheitsakkreditierung vor, jedoch ohne Stimmrecht, da dieses den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Im Gegenzug zu den