Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Nach mehreren informellen technischen Gesprächen fand am 8. November 2018 eine erste Verhandlungsrunde in Brüssel statt. Im Nachgang konnten sich beide Seiten im März 2019 auf einen Abkommensentwurf einigen.
Die Paraphierung des Abkommensentwurfs wurde dann allerdings seitens EU mit Verweis auf die offenen institutionellen Fragen blockiert. Aus demselben Grund konnten die Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz am PRS bisher nicht aufgenommen werden.
2.9.2.5 Common Understanding
Das Common Understanding hielt fest, dass Verhandlungen über die Umsetzung und damit die Weiterentwicklung des bereits bestehenden GNSS-Kooperationsabkommens wieder aufgenommen werden können.
2.9.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf
2.9.3.1 Zielsetzung
Ziel des EUSPA-Abkommens ist die Sicherstellung der Teilnahme der Schweiz an der EUSPA. Hierzu regelt es die wesentlichen technischen Aspekte sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
Die Teilnahme der Schweiz an der EUSPA muss im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz an den Programmkomponenten Galileo und EGNOS des EU-Weltraumprogramms betrachtet werden. Das EUSPA-Abkommen ist eine Komplettierung des unbefristeten GNSS-Kooperationsabkommens und soll der langfristigen Sicherstellung der Investition der Schweiz in die EU-Infrastrukturprojekte Galileo und EGNOS dienen.
Eine Nichtbeteiligung an der EUSPA hätte für die Schweiz eine grosse Tragweite. Der voraussetzungsfreie Zugang zum PRS ist den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten. Drittstaaten können nur mittels eines Abkommens Zugang erhalten und Verhandlungen über den Zugang zum PRS werden von der EU an eine Teilnahme an der EUSPA geknüpft. Aus sicherheitspolitischer Perspektive ist der Zugang zum PRS für die Schweiz von besonderem Interesse. Beim PRS handelt es sich um einen Dienst, der ausschliesslich staatlich autorisierten Nutzenden zugänglich und deshalb insbesondere für Behörden oder Organisationen mit höheren Sicherheitsanforderungen (beispielsweise Blaulichtorganisationen, Nachrichtendienste, Armee und Grenzschutz) zentral ist. PRS ist besonders robust und vollständig verschlüsselt, um die Kontinuität des Dienstes in nationalen Notfällen oder Krisensituationen zu gewährleisten. PRS kann die Nutzenden insbesondere vor zwei Bedrohungen schützen: Schutz vor Manipulation des Signals (Spoofing) und Schutz vor Störung des Signals (Jamming). Mithilfe von PRS können die Resilienz und Abwehrfähigkeiten der Schweiz verbessert, die Funktionsfähigkeit von kritischen Sektoren der Infrastruktur bei Störungen sichergestellt und die Robustheit der Gesellschaft gegenüber Bedrohungen erhöht werden.