Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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cherheit, die Sicherheitsakkreditierung sowie die Bereitstellung der Dienste der beiden GNSS-Programme Galileo und EGNOS. Mit der Einrichtung der EUSPA wurden das Tätigkeitsfeld und der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf weitere Komponenten des EU-Weltraumprogramms – darunter das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus, die staatliche Satellitenkommunikationsinfrastruktur (European Union Governmental Satellite Communications, GOVSATCOM), die als Basis für die Konstellation Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite (IRIS2) dient, sowie das Weltraumlageerfassungsprogramm Space Situational Awareness (SSA) – ausgeweitet. Die EUSPA ist somit die operative Agentur aller Komponenten des EU-Weltraumprogramms und zuständig für den Betrieb, die Instandhaltung und den Schutz der Infrastruktur. Sie beteiligt sich an der Weiterentwicklung der Programmkomponenten und der von ihnen bereitgestellten Dienste und nachgelagerten Anwendungen.

Die EUSPA wird operativ von einer Exekutivdirektorin oder einem Exekutivdirektoren geleitet. Für die strategische Führung ist der Verwaltungsrat zuständig. Die wichtige Aufgabe der Sicherheitsakkreditierung aller Komponenten des EU-Weltraumprogramms erfolgt durch das agenturinterne Gremium für die Sicherheitsakkreditierung. Der Verwaltungsrat und das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, verschiedener Gremien der EU sowie von Drittstaaten (ohne Stimmrecht) zusammen.

Die Kernausgaben der EUSPA werden durch einen jährlichen Beitrag aus dem Haushalt der EU sowie festgelegten Beiträgen von teilnehmenden Drittstaaten finanziert. Diese Ausgaben setzen sich aus Personal-, Verwaltungs-, Betriebs- und Infrastrukturkosten der Agentur zusammen.

Die zusätzlichen Aufgaben, die der EUSPA durch die Europäische Kommission übertragen werden – sogenannte delegierte Aufgaben, dazu zählt beispielsweise der operative Betrieb von Galileo und EGNOS – werden zweckgebunden ebenfalls aus dem Haushalt der EU finanziert. An diesen delegierten Aufgaben beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des GNSS-Kooperationsabkommens bereits.

2.9.2.4 Verhandlungen 2018/2019

Der Bundesrat beabsichtigte, die Verhandlungen über die schweizerische Teilnahme an der EUSPA – beziehungsweise an ihrer Vorgängeragentur GSA – unmittelbar nach Unterzeichnung des GNSS-Kooperationsabkommens aufzunehmen. Erste Gespräche über die Modalitäten der Teilnahme an der GSA fanden kurz nach Vorliegen des entsprechenden Verhandlungsmandats der EU im Jahr 2018 statt. Für die Schweiz galt das Verhandlungsmandat vom 9. März 2009 (siehe Ziffer 2.9.3.2).

Unter der Federführung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) wurden die Verhandlungen Schweiz-intern in einer Arbeitsgruppe und einem entsprechenden Entscheidungsgremium vorbereitet. Gemäss dem schweizerischen Verhandlungsmandat wirkte die Abteilung Europa (ehemals die Direktion für europäische Angelegenheiten, DEA) des Staatssekretariats des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (STS-EDA) als «mitverantwortliche Unterhändlerin» mit. Ebenfalls in die Arbeiten miteinbezogen wurden das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Bundesamt für Rüstung (armasuisse).