Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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von nichtübertragbaren Krankheiten sowie die Abwanderung von Fachkräften (insb. auch im Gesundheitssektor) stellen die Länder seit Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Im Vordergrund stehen Vorhaben zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitspersonal, der Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention und ähnliche systemische Fragen. Ausserdem soll die Inklusion von sozial Schwachen und Benachteiligten sowie Migrantinnen und Migranten gezielt gefördert werden, zum Beispiel über Gesundheits- und Sozialdienste für ältere Menschen und Kinder sowie Angehörige von Minderheiten. Die Programme zur Unterstützung der Roma sollen fortgesetzt werden. Diese Bevölkerungsgruppe lebt oft unter prekären Bedingungen. Deren Teilhabe am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess soll auf verschiedenen Ebenen gefördert werden. Auch die Stärkung der staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen gegen Menschenhandel soll fortgeführt werden.

Nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung

Aufbauend auf den Programmen des Erweiterungsbeitrags und des zweiten Schweizer Beitrags werden auch im nächsten Beitrag Programme zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung umgesetzt. Die Festigung offener Märkte und die Schaffung von Arbeitsplätzen dienen als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei wird es vor allem um strukturelle und institutionelle Fragen gehen. Infrastruktur und innerstaatliche Dienstleistungen sollen langfristig finanziert werden können, womit auch das Investitionsklima gefestigt wird. Weiterhin zählt die Berufsbildung zu den Prioritäten, insbesondere die Schaffung von Perspektiven für junge Menschen und die Ausbildung von Fachkräften. Daneben stehen die Forschung und der Zugang zur externen Finanzierung für Mikrounternehmen und KMU im Vordergrund. Ein weiteres Thema kann fallweise die Stärkung der Sozialpartnerschaften in den Partnerstaaten sein.

Schweizer Akteure wie Bildungsinstitutionen sowie Berufsverbände und Dachorganisationen der Wirtschaft sollen in die Aktivitäten einbezogen werden, um die Vermittlung der erforderlichen Expertise und den direkten Austausch von Erfahrungen zu gewährleisten. Im Vordergrund steht ein praxisnaher Bezug zum Arbeitsmarkt.

Zur Stärkung der Forschung und Innovation sollen einerseits die angewandte Forschung und die Leistungsfähigkeit (Exzellenz) von Forschungszentren mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden, insbesondere durch die konkrete Anwendung der Forschungsresultate durch die Unternehmen. Andererseits sollen die Forschungslandschaft und die Institutionen in den EU-Ländern gestärkt werden. Dabei kann auf den erfolgreichen Forschungspartnerschaften und akademischen Austauschprogrammen mit Schweizer Hochschulen aus dem Erweiterungsbeitrag und dem zweiten Schweizer Beitrag aufgebaut werden.

Ökologischer Wandel

Die Schweiz hat sich schon mit dem Erweiterungsbeitrag und dem zweiten Schweizer Beitrag stark im Umweltbereich engagiert. Dies ist auch in der Beitragsperiode 2030– 2036 vorgesehen, zumal die Nachfrage in den Partnerstaaten gross ist und die Schweiz über profundes Wissen und entsprechende Erfahrungen verfügt, die für die Koopera-