Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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für die Schweiz. Die Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen wie Fachministerien und Universitäten sowie mit regionalen Partnern (Regionalverwaltung, Gemeinden) spielt bei der Formulierung und Umsetzung der Programme eine wichtige Rolle. Diese sind im Bereich Kohäsion oft die eigentlichen Umsetzungspartner.

Auf Schweizer Seite werden ebenfalls diverse Partner und Institutionen an der Beurteilung und Begleitung der Programme beteiligt. Dazu gehören neben staatlichen Stellen Verbände, NGO, der Privatsektor sowie Ausbildungs- und Forschungsstätten. Diese können sich zudem gleichberechtigt wie Leistungserbringer aus den EU-Ländern an den Ausschreibungen von Vorhaben beteiligen, die über den Schweizer Beitrag finanziert werden. Die öffentlichen Ausschreibungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf den einschlägigen Plattformen der EU und des Partnerstaats sowie in ausgewählten Fällen in der Schweiz publiziert. Im Übrigen können sich Schweizer Leistungserbringer auch an zahlreichen öffentlichen Ausschreibungen von Vorhaben beteiligen, die über die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds der EU finanziert werden.

Die Finanzierung der Programme wird wie bis anhin über eine zentrale Zahlstelle im Partnerstaat abgewickelt werden. Die Zahlungsabwicklung in der Schweiz erfolgt über die üblichen Finanzwege des Bundes. Der Mitteleinsatz kann von der Schweiz jederzeit einem zusätzlichen Prüfverfahren unterzogen werden.

2.10.9.1.3 Controlling und Evaluation

Die Schweiz misst einem leistungsfähigen und effizienten Überwachungs- und Steuerungssystem für die Programme hohe Bedeutung bei. Sowohl auf der Ebene der Länderprogramme als auch der einzelnen Projekte werden zu Beginn der Umsetzung Monitoringsysteme etabliert, die auf den Erfahrungen der bisherigen Beiträge basieren. Von zentraler Bedeutung ist die periodische Berichterstattung durch die Umsetzungsverantwortlichen über die getroffenen Massnahmen sowie die Fort- oder Rückschritte an die jeweilige nationale Koordinationseinheit. Die Überwachung erfolgt in erster Linie durch die jeweilige nationale Koordinationseinheit. Die Schweiz wird eigene Fortschrittskontrollen durch die Schweizer Vertretung vor Ort und durch die Zentralen der DEZA und des SECO vornehmen. Dabei werden die schweizerischen und lokalen Fachkräfte Effizienz und Wirksamkeit der Projekt- und Programmumsetzung und die Mittelverwendung überprüfen. Neben der korrekten Durchführung der Programme steht die Erreichung der geplanten Resultate im Zentrum des Interesses.

In den bilateralen Umsetzungsabkommen werden rechtlich verbindliche Regeln für sensible Phasen der Zusammenarbeit festgelegt. Dazu gehören:

– die Auswahl von Programm- und Projektvorschlägen;

– die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;

– die Überprüfung der Umsetzung der vereinbarten Unterstützungsmassnahmen.