Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Fortführung von Programmen und Projekten: Erfolgreiche Programme und Projekte der beiden vorangegangenen Beiträge sollen bei entsprechendem Bedarf, guten Resultaten und bewährten Partnern nach Möglichkeit weiter unterstützt werden.

Sichtbarkeit: Die Projekte sollen zur Sichtbarkeit und zum Ansehen der Schweiz im Partnerstaat beitragen. Bei der Auswahl und Durchführung der Projekte soll dieses Potenzial berücksichtigt werden.

Auswahl und Genehmigung von Programmen und Projekten

Die Schweiz wird gemeinsam mit jedem Partnerstaat aus den vier in Ziffer 2.10.9.1.1 genannten Themenbereichen Unterthemen und Programme identifizieren und diese in den Umsetzungsabkommen vereinbaren. Ausserdem werden in diesen Umsetzungsabkommen die Höhe des Beitrags, die Grundsätze und Modalitäten der Zusammenarbeit sowie bei Bedarf die geografische Ausrichtung festgelegt. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Programme und Projekte dazu beitragen, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern und dass sie den strategischen Umsetzungsprinzipien (s. oben) entsprechen. Die umfassende Vorbereitung der Massnahmen ist Voraussetzung für deren Genehmigung. Die Unterstützung bei der Vorbereitung und die technische Begleitung von komplexen Programmen und Projekten durch die Schweiz bis zum Abschluss sollen beibehalten werden. Bei der Programm- und Projektauswahl sind die angestrebte Wirkung und die Perspektiven für die langfristige Nachhaltigkeit eines Vorhabens massgebend. Bei der Auswahl der verantwortlichen Umsetzungsorganisationen sind namentlich folgende Kriterien wichtig: technische, fachliche und organisatorische Fähigkeiten, vorhandene Kapazitäten und Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Mittelverwendung. Die einzelnen Programme und Projekte müssen durch den Partnerstaat und die Schweiz bewilligt werden:

Generelle Durchführung

Wie beim Erweiterungsbeitrag und beim zweiten Schweizer Beitrag sind die DEZA und das SECO gemeinsam für die Durchführung des Verpflichtungskredits Kohäsion zuständig. Die Kohärenz mit der Schweizer Europapolitik wird in Absprache mit der Abteilung Europa des Staatssekretariats des EDA sichergestellt. Wie bisher werden personelle Ressourcen bedarfsgerecht in den Schweizer Vertretungen in den Partnerstaaten eingesetzt, um die Umsetzung vor Ort zu begleiten. Der technische Erfahrungsaustausch mit Norwegen, dem Finanzmechanismus des EWR und mit den Diensten der Europäischen Kommission werden weitergeführt.

Um die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Partnerstaaten zu stärken, ist eine gezielte Kommunikation im In- und Ausland in Zusammenarbeit mit den zuständigen Informationsdiensten des Bundes und Präsenz Schweiz vorzusehen.

Operationelle Umsetzung

Für die Zusammenarbeit spielen die Regierungsstellen in den Partnerstaaten eine Schlüsselrolle, allen voran die jeweilige nationale Koordinationseinheit. Letztere ist für die Gesamtkoordination im Partnerstaat zuständig und die zentrale Ansprechstelle