Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Vor diesem Hintergrund haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2024 auf den neuen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Diese Reform der europäischen Migrationspolitik zielt darauf ab, das europäische Asylsystem und die Resilienz der EU gegenüber der irregulären Migration zu stärken. Der EU-Pakt soll im Juni 2026 in Kraft treten und wird sich massgebend auf das Migrationsmanagement in Europa auswirken. Mit dem neuen Pakt wird im EU-Recht zum ersten Mal ein obligatorischer Solidaritätsmechanismus verankert. Über diesen Mechanismus unterstützen sich die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig, um Staaten mit starkem Migrationsdruck zu entlasten. Eine Teilnahme der assoziierten Staaten, darunter die Schweiz, ist auf freiwilliger Basis möglich. Ausserdem unterstützt die EU die Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), um unter anderem die Aufnahmebedingungen von Migrantinnen und Migranten, die Bearbeitung von Asylgesuchen und die Umsetzung von Rückführungen zu verbessern. Auch ein Teil des Beitrags der EFTA/EWR-Staaten wird zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa für Projekte im Migrationsbereich eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die aus dem Schweizer Beitrag finanzierten Massnahmen im Bereich Migration und die Massnahmen, die im Rahmen von Programmen der EU und der EFTA/EWR-Staaten durchgeführt werden, komplementär sind.

Der Verpflichtungskredit Migration ist auch vor dem Hintergrund der Erweiterung des Schengen-Raums zu sehen, dem Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2025 vollständig beigetreten sind. Die Zahl der Staaten, die Verantwortung für die Kontrolle der EU-Aussengrenzen übernehmen, wird dadurch grösser, was auch die Anforderungen an das Migrationsmanagement in den betroffenen Ländern erhöht.

2.10.9.2.3 Thematische Ausrichtung

Unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags und der Ziele des Verpflichtungskredits Migration sollen insbesondere die folgenden Bereiche finanziell unterstützt werden:

– Asylverfahren: Die Zusammenarbeit betrifft namentlich die Registrierung der Asylsuchenden und die Durchführung des Asylverfahrens. Die Erkenntnisse des SEM aus der Revision des Asylgesetzes 2019 sowie die erfolgten Anpassungen bei den Verfahren könnten mit anderen europäischen Staaten geteilt werden.

– Unterkünfte für Schutzbedürftige: Die von den Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Staaten sollen dank des Schweizer Beitrags eine bessere Betreuung der Migrantinnen und Migranten gewährleisten können. Deshalb sollen insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten geeignete Infrastrukturen bereitgestellt werden. Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags wurden mehrere Zentren für unbegleitete minderjährige Asylsuchende finanziert.

– Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration: Die Schweiz verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse in diesem Bereich, der in vielen europäischen Ländern Bestandteil der Migra-