Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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solche, die sich mit der Schweiz auf die Notwendigkeit einer Stärkung ihrer Migrationsgouvernanz geeinigt haben. Gemäss Anhang II des Beitragsabkommens sollen im Zeitraum 2030–2036 jährlich durchschnittlich 42 Millionen Franken für diesen Zweck bereitgestellt werden. Auch hier werden für den Verpflichtungskredit die für die Eigenmittel reservierten 5 % sowie die 2 %, die für den SEPF bestimmt sind, abzogen. Die Umsetzung des Verpflichtungskredits Migration stützt sich auf das Asylgesetz.
Im Rahmen der asylrechtlichen Vorgaben können die Mittel des Verpflichtungskredits Migration für Massnahmen zur Verhinderung irregulärer Migration verwendet werden. Diese Massnahmen betreffen unter anderem die Harmonisierung der Asylverfahren und der Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sieht das Schweizer Recht auch Massnahmen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration vor. Die Umsetzung des Verpflichtungskredits Migration erfolgt in zwei Phasen über bilaterale Mehrjahresprogramme mit Partnerstaaten, die aufgrund ihrer Bedürfnisse im Migrationsbereich ausgewählt werden. Darüber hinaus sieht das Beitragsabkommen, wie schon beim zweiten Schweizer Beitrag, die Einrichtung eines Rapid Response Fund vor, der in Krisensituationen im Zusammenhang mit unerwarteten und/oder grossen Entwicklungen im Bereich der Migration eingesetzt werden kann. Schliesslich besteht auch die Möglichkeit, sich an Finanzierungsinstrumenten zu beteiligen, mit denen Programme und Projekte in einem oder mehreren EU-Staaten unterstützt werden können. Diese verschiedenen Formen der Beiträge ermöglichen es der Schweiz, die EU-Staaten auf flexible Weise zu unterstützen und dabei der Volatilität im Migrationsbereich Rechnung zu tragen. Die Aufteilung auf die verschiedenen Formen wird im MoU zwischen der Schweiz und der EU festgelegt.
Durch die Unterstützung von EU-Staaten, die eine grosse Verantwortung im Migrationsbereich haben, trägt die Schweiz zur Stärkung des Migrationsmanagements in Europa bei, wovon sie direkt profitiert. Die Schweiz vertieft so ausserdem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerstaaten und mit der EU.
2.10.9.2.2 Umfeld
Als der Bereich Migration im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags zu einer Priorität erklärt wurde, herrschte eine Situation, die sich bis heute nicht grundlegend geändert hat. Das Migrationsmanagement wird auch in den kommenden Jahren eine grosse Herausforderung darstellen, insbesondere aufgrund der Konflikte in mehreren Regionen der Welt, des Klimawandels oder ganz allgemein des Ringens um Einfluss unter den Grossmächten. In den Jahren 2023 und 2024 verzeichneten mehrere EU-Staaten und die Schweiz den höchsten Stand an Asylanträgen seit 2015 und 2016, was auf besonders starke Migrationsbewegungen zurückzuführen war. Der Konflikt und die Spannungen im Nahen Osten sowie der russische Angriffskrieg in der Ukraine sind Faktoren, die sich unmittelbar auf die Migration nach Europa auswirken können. Obwohl sich die Routen ändern, bleiben zudem die Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mittelmeer und den Atlantik nach Europa auf einem hohen Niveau.