Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Bisher schützt das StromVG physische Vorränge im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz, die mit langfristigen Verträgen (Long Term Contracts, LTCs) über Strombezüge und -lieferungen verbunden sind, sofern die Verträge vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden (Art. 17 Abs. 2 StromVG).

In der EU, wo Grenzkapazitäten verauktioniert werden, wurden solche Vorränge bereits ab 2003, innert kurzen Fristen und ohne Entschädigung abgeschafft. Mit dem Abkommen erfolgt die Abschaffung nun auch für die Schweizer Grenzen (s. Ziff. 2.11.6.5), weshalb die Vorränge im StromVG zu streichen sind.

Netzkodizes

Die Bestimmungen zu den Netzkodizes gelten ab Inkrafttreten des Stromabkommens in der Schweiz. Sie sind direkt anwendbar und eine Umsetzung in Schweizer Recht ist daher nicht notwendig.

Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Netzkodex zur Cybersicherheit mehrere Behörden und Stellen zu bezeichnen.

Engpasserlöse und finanzieller Ausgleichsmechanismus für Stromtransite

Die grenzüberschreitenden Transportkapazitäten werden im EU-Strombinnenmarkt verauktioniert (langfristige Kapazität) oder implizit an die optimalen Marktgebote vergeben (Day Ahead, Intraday). Da diese Transportkapazitäten beschränkt sind, ergeben sich Preisunterschiede zwischen den unterschiedlichen Gebotszonen und daraus Engpasserlöse auf den Grenzen. Die Engpasserlöse werden zentral von den Marktbetreibern (Gemeinsames Allokationsbüro, NEMOs) gesammelt und mittels einer definierten EU-Methodologie auf die einzelnen Grenzen zwischen den Gebotszonen aufgeteilt, wobei sie hälftig den ÜNB der entsprechenden Grenze zukommen. Die Erlöse müssen gemäss EU-Recht für bestimmte Zwecke eingesetzt werden. Die EU definiert diese und das StromVG ist daran anzupassen.

Der Inter TSO Compensation (ITC) Mechanismus ist ein finanzieller Ausgleichsmechanismus zwischen den TSO für die durch Stromtransite resultierenden Kosten, namentlich für die Breitstellung der Netzinfrastruktur und entstehende Netzverluste. Die Schweiz ist schon lange Teilnehmerin am ITC Mechanismus. Aufgrund ihrer engen Einbindung ins europäische Stromsystem und dem gut ausgebauten Übertragungsnetz ist die Swissgrid Nettoempfängerin des Mechanismus. Mit Abschluss des Stromabkommens wird diese Teilnahme abgesichert. Die heutige StromVG-Regelung steht – trotz der schon bisherigen Schweizer Teilnahme – teilweise im Widerspruch zu den EU-Prinzipien und ist daher anzupassen. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass eine klare Aufteilung der Netzinvestitionen zwischen grenzüberschreitenden Transiten und inländischen Anforderungen praktisch unmöglich ist, weswegen dieser Abschnitt ebenfalls angepasst wird.

Reserven

Die Verordnung (EU) 2019/943 legt Regeln zur Gewährleistung eines adäquaten Stromsystems fest, darunter auch solche für Stromreserven. Zur Umsetzung dieser Regeln ist die Zuweisung von neuen Rollen und Verantwortlichkeiten auf Schweizer Institutionen, respektive die Anpassung von bestehenden Zuweisungen notwendig. Diese Aufgabenverteilung wird direkt im StromVG vorgenommen. Hierzu braucht es