Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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und zur Wahrung der Interessen der Schweiz voll ausschöpfen zu können. Das Abkommen beinhaltet zudem eine verstärkte Überwachung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung sowie Massnahmen zur Verhinderung schwerwiegender Gesundheitskrisen Der zusätzliche Eigenaufwand des BAG wird nach der Anfangsphase zur Anpassung der digitalen Überwachungssysteme (voraussichtlich ab dem dritten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens) insgesamt auf 3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Der Personalbedarf wird auf 11,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Jahr (2,12 Millionen Franken) geschätzt. Hinzu kommen Sach- und Betriebsausgaben von 400 000 Franken pro Jahr sowie Betriebs- und Wartungskosten von schätzungsweise 500 000 Franken pro Jahr für die nationalen digitalen Melde- und Überwachungsplattformen. Für die Phase vor Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens benötigt das BAG 2 VZÄ (360 000 Franken), um die erforderliche Organisationsstruktur amtsintern aufzubauen und vorbereitende Massnahmen zur Umsetzung des Abkommens treffen zu können, insbesondere im Zusammenhang mit der Meldung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren an die EU-Mechanismen und im Rahmen der institutionellen Bestimmungen.
In der Anfangsphase, also in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens, kommen zum zusätzlichen Eigenaufwand des BAG von schätzungsweise 3 Millionen Franken für die Umsetzung des Gesundheitsabkommens zusätzliche Anfangskosten von 860 000 Franken für die Anpassung der digitalen Systeme (500 000 Franken für die Entwicklung der Plattformen und 360 000 Franken für 2 VZÄ) hinzu. Synergien mit dem Programm «DigiSanté», insbesondere mit dem Projekt «NASURE» («National Surveillance and Response»: eine neue, vom BAG betriebene nationale Plattform zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten), können genutzt werden, um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten. Diese zusätzlichen Anfangskosten sind darauf zurückzuführen, dass die nationalen Überwachungssysteme angepasst werden müssen, um die epidemiologische Überwachung zusätzlicher Krankheitserreger sicherzustellen, wie sie durch die EU-Gesetzgebung im Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens vorgesehen ist. Der zusätzliche Eigenaufwand des BAG in der Anfangsphase wird daher für die ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens auf insgesamt 3,9 Millionen Franken geschätzt.
Der Personalbedarf (11,8 VZÄ) betrifft folgende Bereiche:
– Umsetzung und allgemeine Überwachung des Abkommens: 2 VZÄ (360 000 Franken). Dies umfasst insbesondere die Umsetzung von Artikel 18, Vorbereitungsarbeiten und Teilnahme am Gemischten Ausschuss des Gesundheitsabkommens (Art. 19) und am Gemischten Ausschuss des EUPA (Art. 16 EUPA), Interessenvertretung in den relevanten Ausschüssen und Gremien, Zusammenarbeit mit den betroffenen nationalen Stakeholdern und Verfolgung der für das Abkommen relevanten Entwicklungen der EU-Gesetzgebung im Bereich Gesundheit (Art. 21) sowie Sicherstellung der Kohärenz und Synergien mit dem EUPA in gesundheitsrelevanten Belangen.