Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Eine interne Kompensation ist für das BAG ohne Verzicht auf andere Aufgaben nicht möglich. Da es sich um das erste Abkommen mit der EU im Gesundheitsbereich handelt, existieren derzeit keine entsprechenden internen Strukturen, was die Nutzung möglicher Synergien erschwert. Ausserdem musste das BAG bereits in den letzten zehn Jahren in verschiedenen Bereichen neue Aufgaben im Umfang von insgesamt 16,5 Millionen Franken übernehmen und intern kompensieren. Daher kann das BAG die Verpflichtungen aus dem Gesundheitsabkommen nicht erfüllen, ohne auf andere Bereiche seines Mandats zu verzichten, die wesentlich zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz beitragen. Dazu gehören auch Aufhebungen oder Änderungen von Gesetzen.

Im Zusammenhang mit den oben genannten Aufgaben werden auch zusätzliche Sach- und Betriebsausgaben anfallen. Diese werden auf insgesamt 400 000 Franken pro Jahr geschätzt. Dazu gehören insbesondere Kosten für die Teilnahme an den im Abkommen vorgesehenen Gremien und Aktivitäten, wie beispielsweise der Besuch des ECDC zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Vorbereitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung (50 000 Franken), Kosten für die Entsendung von Personal (270 000 Franken) sowie Ausgaben für allfällige externe Mandate für Regulierungsfolgenabschätzungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Abkommens und der dynamischen Übernahme von EU-Recht (80 000 Franken). Darüber hinaus werden die jährlichen Kosten für den Betrieb der IT-Systeme zur Überwachung der neuen Krankheitserreger auf 500 000 Franken geschätzt (bei Gesamtkosten von rund 13 Millionen Franken für den aktuellen Betrieb dieser Systeme).

Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

2.13.8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens erfordert eine Ausweitung des nationalen Systems zur Überwachung übertragbarer Krankheiten auf weitere Krankheitserreger, um den Anforderungen des Gesundheitsabkommens gerecht zu werden. Dies dürfte auch einen gewissen Mehraufwand für die Kantone bedeuten. Konkret geht es um die Folgen der Anpassung der VMüK betreffend die Aufnahme von zusätzlichen Krankheitserregern sowie der Anpassung der Meldekriterien. Es braucht einen anfänglichen Arbeitsaufwand, um die bestehenden Verfahren an die neuen Pflichten anzupassen, aber auch einen zusätzlichen operativen Aufwand im Rahmen der Vollzugsaufgaben für diese zusätzlichen Krankheitserreger. Die Umsetzung des Programms «DigiSanté» und insbesondere des Projekts «NASURE» (National Surveillance and Response), dürfte die Bemühungen in diesem Bereich jedoch unterstützen, da das Programm bereits der Digitalisierung und der Anwendung internationaler Standards für den Datenaustausch Rechnung trägt, um den Mehraufwand für den automatisierten Datenaustausch möglichst gering zu halten.

Die neuen Aufgaben tragen zu einem verstärkten Schutz der Bevölkerung in der Schweiz bei.