Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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2.15 Zusammenarbeit der Parlamente

2.15.1 Zusammenfassung

Bei den Konsultationen zum Entwurf des Verhandlungsmandats für das Paket Schweiz–EU Anfang 2024 ersuchte die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) den Bundesrat, eine Regelung zur parlamentarischen Zusammenarbeit mit der EU anzustreben. Die Kommission war der Auffassung, dass ein solcher Austausch zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament, der in dieser institutionalisierten Form noch nicht besteht, dazu beitragen könne, die demokratische Verankerung der Abkommen Schweiz–EU zu stärken. Der Bundesrat nahm diese Forderung in sein Verhandlungsmandat auf.

Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgehandelt. Mit diesem Protokoll soll zwischen der Schweiz und der EU ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss eingesetzt werden.

Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss soll durch Dialog und Diskussion zu einem besseren Verständnis zwischen den Vertragsparteien über das umfassende bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen beitragen. Im Rahmen seiner Befugnisse kann der Ausschuss insbesondere die Vertragsparteien um sachdienliche Informationen über die Durchführung der Abkommen, die Teil des Pakets Schweiz–EU sind, ersuchen. Er kann auch Empfehlungen an die Vertragsparteien, inklusive an den im Rahmen des Pakets eingerichteten hochrangigen Dialog Schweiz–EU, richten (s. Ziff. 2.14). Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Diskussionen beziehungsweise die allfälligen Empfehlungen des Ausschusses auf dessen Verlangen auch auf Rechtsakte beziehen können, die im Rahmen des EU-Rechtssetzungsprozesses erarbeitet werden und für das Paket Schweiz–EU relevant sind. Dies würde die Mitwirkung der Bundesversammlung in europäischen Angelegenheiten stärken (s. Ziff. 2.1.7.7).

Vor dem Abschluss der Verhandlungen mit der EU wurden die APK im November beziehungsweise Dezember 2024 gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG811 zum Entwurf des Protokolls konsultiert. In ihren Stellungnahmen an den Bundesrat unterstützten beide den vorgelegten Entwurf.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt, das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit im Rahmen eines besonderen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum unterliegt, zu genehmigen. Das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit schafft einen allgemeinen Rahmen für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament. Der Ausschuss wird die konkreten Modalitäten in Bezug auf seine Funktionsweise selbst festlegen, insbesondere durch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung.

811 SR 171.10