Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Der hochrangige Dialog soll vom Vorsteher des EDA sowie dem für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission geleitet werden. Abgesehen davon macht die Erklärung keine weiteren Vorgaben über die Zusammensetzung der Delegationen auf Seiten der Schweiz und der EU. Beide Parteien haben hier einen entsprechenden Spielraum. Der Schweiz steht es somit frei, neben dem Vorsteher des EDA auch die Teilnahme von weiteren Bundesratsmitgliedern, Vertreterinnen und Vertretern der Kantone sowie Expertinnen und Experten der betroffenen Fachämter der Bundesverwaltung vorzusehen.
Die Erklärung hält fest, dass der hochrangige Dialog Themen von beiderseitigem Interesse diskutieren soll, insbesondere die sektorielle Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt der EU sowie Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft der Schweiz mit der EU. Weiter soll der hochrangige Dialog dazu dienen, regelmässig die Umsetzung des Pakets Schweiz–EU, die Arbeit der Gemischten Ausschüsse sowie die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zu evaluieren.
Der hochrangige Dialog soll jährlich durchgeführt werden. Die Durchführung soll abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel erfolgen. Zum ersten Mal soll der Dialog innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU stattfinden. Bei dieser Gelegenheit sollen auch gemeinsam die weiteren Modalitäten zur Durchführung des Dialogs definiert werden.
Abschliessend ist in der Erklärung festgehalten, dass diese die Einrichtung eines politischen Dialogs über Fragen der Aussen- und Sicherheitspolitik zwischen dem Hohen Vertreter sowie dem Vorsteher des EDA nicht berührt. Die Frage eines solchen politischen Dialogs über die Aussen- und Sicherheitspolitik soll separat behandelt werden.
2.14.7 Auswirkungen des Paketelements
Für den Bund fallen durch die Einrichtung respektive die Durchführung des hochrangigen Dialogs mit der EU keine Mehrkosten an. Die Arbeiten zur Umsetzung des Dialogs können im Rahmen der bestehenden finanziellen wie auch personellen Ressourcen bewältigt werden. Es ist offensichtlich, dass keine weiteren Auswirkungen auf den Bund zu erwarten sind. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.
Für die Kantone besteht die Möglichkeit, mittels einer Vertretung am hochrangigen Dialog teilzunehmen (s. Ziff. 2.14.6). Es ist offensichtlich, dass keine weiteren Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten sind. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.
Für die Bereiche Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ist offensichtlich, dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.
Der hochrangige Dialog mit der EU ist im aussenpolitischen Interesse der Schweiz. Ein regelmässiger Austausch auf Ministerebene zwischen der Schweiz und der EU stärkt die bilateralen Beziehungen und entspricht somit dem in der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des Bundesrates definierten Ziel der Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU. Andere Bereiche der Aussenpolitik