Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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3.2.4 Auswirkungen auf Bergebiete
Wie eingangs dieses Kapitels erwähnt, weisen die Berggebiete im gesamtschweizerischen Vergleich am meisten strukturelle Besonderheiten auf, insbesondere in den wirtschaftlichen, geografischen und demografischen Bereichen.
Beim Stromabkommen gibt es für die Berggebiete aufgrund ihrer Energieinfrastruktur, insbesondere aufgrund des Fokus auf Wasserkraft ein besonderes Interesse an der Vergabe der Wasserkraftkonzessionen und am Wasserzins. Im Stromabkommen ist, wie im Verhandlungsmandat des Bundesrates vorgesehen, festgehalten, dass das Abkommen keine Vorgaben betreffend Vergabe von Konzessionen oder zum Wasserzins macht. Die Schweiz kann über die Bedingungen der Nutzung der Wasserkraft selber entscheiden. Das Stromabkommen enthält keine Vorgaben zum Wasserzins oder zur Vergabe von Konzessionen für Wasserkraftwerke. Das EU-Recht kennt keine Vorgaben zu Besitzverhältnissen. Die Kantone können die Konzessionen weiterhin gemäss dem geltenden Schweizer Wasserrechtsgesetz vergeben (s. Ziff. 2.11.9.2).
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden natürlichen Ressourcen und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, ist der Zugang zu ausländischen Märkten unabdingbar. Die Integration der Schweizer Volkswirtschaft in globale Wertschöpfungsketten ermöglicht die Aufteilung von Produktionsprozessen und damit die Spezialisierung der Schweizer Unternehmen auf jene Bereiche, wo sie eine hohe Wertschöpfung schaffen und damit attraktive Arbeitsplätze anbieten können.
Der internationale Handel mit Waren und Dienstleistungen hat für die Schweiz über die letzten Jahrzehnte weiter an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen am Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) hat seit 1995 von 34 % auf über 56 % im Jahr 2023 zugenommen.826 Im Vergleich zu ähnlich grossen Volkswirtschaften weist die Schweiz eine relativ hohe Diversifikation ihrer Handelspartner auf. Die EU ist jedoch mit einem Anteil von rund 59 % am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Das Warenhandelsvolumen der Schweiz mit der EU ist rund fünfmal so gross wie dasjenige mit dem zweitwichtigsten Handelspartner, den USA, und neunmal grösser als dasjenige mit dem drittwichtigsten Handelspartner, China.827 Umgekehrt ist die Schweiz für die EU nach den USA, China und dem Vereinigten Königreich die viertwichtigste Handelspartnerin.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen und die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft ist auch der Zugang zu ausländischen Arbeitskräften in jenen
826 BFS: Aussenhandelsverflechtung. Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Aussenhandelsverflechtung (Stand: 10.02.2025).
827 Abrufbar unter www.eda.admin.ch/europa > Publikationen > Schweiz-EU in Zahlen (basierend auf Total 1, ohne Gold, 2023).