Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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die Auswirkungen des Zusatzprotokolls zum Landwirtschaftsabkommen auf die Kantone findet sich in Ziffer 2.7.9.2.

Gesundheit

Die Umsetzung des neuen Gesundheitsabkommens (s. Ziff. 2.13) führt zu einer Erweiterung des nationalen Überwachungssystems für übertragbare Krankheiten und weitere Krankheitserreger, was auch eine gewisse Ausweitung der Überwachungsaufgaben der Kantone mit sich bringt. Konkret betrifft dies zusätzlich zu überprüfende und zu meldende Krankheitserreger und eine Anpassung der Meldekriterien. Die damit deutlich bessere Informationslage dürfte die Kantone massgeblich dabei unterstützen, die Ausbreitung von Krankheiten vorzubeugen. Eine detaillierte Übersicht über die Auswirkungen des Gesundheitsabkommens auf die Kantone findet sich in Ziffer 2.13.9.2.

3.2.1.3 Massnahmen des Bundes und Chancen für die Kantone in zusätzlichen Bereichen

In vielen Bereichen, in denen für die Kantone Mehraufwand aus dem Paket resultiert, dürfte dieser durch Massnahmen des Bundes aber wieder verringert werden. So dürfte sich der zusätzliche Aufwand der Kantone beim Lohnschutz, der durch die Verkürzung der Voranmeldefrist von Unternehmen aus dem EU-Raum entsteht, unter anderem durch die Optimierung des Online-Meldeverfahrens zugleich verkleinern. Auch beim Gesundheitsabkommen, das für die Kantone einen gewissen Mehraufwand bei der Kontrolle von übertragbaren Krankheiten verursachen dürfte, schafft der Bund mittels der Umsetzung des Programms zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) insbesondere des Projekts National Surveillance and Response (NASURE) einen Weg, die zusätzliche Belastung durch den digitalisierten Datenaustausch so gering wie möglich zu halten. Bei der Einführung der Beihilfenüberwachung (s. Ziff. 2.2) wird der Bund eine zentrale Datenbank einrichten, die von den Kantonen ebenfalls genutzt werden kann, womit dieser Kostenpunkt für sie entfällt. Die Optimierung dieser Prozesse und der Zugang zu mehr Daten dürfte sich langfristig positiv auf die Effizienz der kantonalen Verwaltungen auswirken.

In den bisher nicht beschriebenen Bereichen wurde ebenfalls geprüft, ob das Paket spezifische Auswirkungen auf die Kantone hat und ob sich zusätzliche Chancen für die Kantone ergeben. Im Bereich Landverkehr dürften die Auswirkungen äusserst gering sein - eigenständige örtliche und regionale Netze wie Schmalspurnetze oder Tramnetze und die ausschliesslich darauf verkehrenden Unternehmen werden vom Landverkehrsabkommen beispielsweise gar nicht erfasst (s. Ziff.2.5.9.2). Vom internationalen Schienenpersonenverkehr tangierte Gebiete (insbesondere Städte und Berggebiete, siehe weiter unten in dieser Ziffer) dürften vom ergänzenden Angebot auf diesen Strecken profitieren, da dies die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität für den Tourismus fördert. Die Schweiz wird von der in der EU geltenden Ausschreibungspflicht ausgenommen. Sie kann Bestellungen im grenzüberschreitenden Regionalverkehr weiterhin direkt vergeben. Das Abkommen zum Abbau der technischen Handelshemmnisse (MRA) birgt keine direkten Auswirkungen für die Kantone selbst, dürfte ihnen aber durch den positiven Effekt auf exportorientierte Wirtschaftssektoren indirekt zugutekommen. Bei einem Wegfall von MRA-Kapiteln müssten Kantone mit