Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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negativen Folgen für ihre exportorientierten Wirtschaftssektoren rechnen (s. Ziff. 2.4.9.2) Auch bei den Anpassungen im Luftverkehrsabkommen, beim Weltraum oder bei den Programmen dürften die Kantone indirekt, oder im Falle des Horizon-Pakets auch direkt, profitieren. Beispielsweise wird die Teilnahme an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) die Aufnahme von Verhandlungen über eine Teilnahme an Public Regulated Service (PRS), einem Navigationsservice, erlauben. Dieser würde den Kantonen im Falle von Ausfällen ihrer Navigationssysteme bei Krisen oder Katastrophen für den Schutz ihrer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Horizon-Pakets können Forschende von kantonalen Universitäten und Fachhochschulen, sowie Kantone und Gemeinden künftig direkt an Forschungs- und Innovationsprojekten teilnehmen und entsprechende Mittel akquirieren. Dies kann sich auch positiv auf die Innovationsfähigkeit, Standortattraktivität und somit auf die lokale Wirtschaft von Gemeinden, Städten oder Kantonen auswirken (s. auch Ziff. 3.3). Die geförderten Aktivitäten und die zur Verfügung stehenden Fördermittel von Erasmus+ kommen beispielsweise. auch insbesondere kantonalen Bildungsinstitutionen in der Schul-, Berufs- und Hochschulbildung zugute.

Beim Schweizer Beitrag und der Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten gibt es keine absehbaren direkten Auswirkungen auf die Kantone.

Ähnlich wie für den Bund (s. Ziff. 3.1) oder die Volkswirtschaft (s. Ziff. 3.3) hat das Paket also auch direkte Auswirkungen auf die Kantone und die tägliche Arbeit ihrer Verwaltungen. Durch das Paket steigt der Verwaltungsaufwand für die Kantone, langfristig dürfte die Effizienz der kantonalen Verwaltungen durch die bessere Informationslage und die Optimierung von Prozessen beim Datenaustausch (sei es mit dem Bund oder mit Behörden der EU-Mitgliedsstaaten) aber steigen. Der Bund versucht durch die oben beschriebenen Gegenmassnahmen (bspw. Übernahme von Teilkosten, Optimierung von Verfahren oder das zur Verfügung stellen von Informationsplattformen) dem Mehraufwand in einigen dieser Bereiche möglichst effektiv entgegenzuwirken.

3.2.2 Auswirkungen auf urbane Zentren

Auswirkungen des Paketes, die speziell städtische Zentren betreffen, beschränken sich grösstenteils auf die Bereiche Landverkehr und Programme. Städtische Zentren dürften sektoriell vom Paket profitieren, beispielsweise durch das neu ergänzende Angebot im internationalen Schienenpersonenverkehr oder durch die indirekte Standortförderung von Universitätsstädten via Teilnahme an den EU-Programmen (wie Horizon Europe). Im Rahmen vom Horizon-Paket könnten neben den Kantonen auch städtische Gemeinden direkt an Forschungs- und Innovationsprojekten teilnehmen und entsprechende Mittel akquirieren. Dies dürfte insbesondere Hochschulstandorten zugutekommen.

3.2.3 Auswirkungen auf Agglomerationen

Die Frage, ob die Vorlage darüber hinaus zusätzliche spezifische Auswirkungen auch auf die Agglomerationen in der Schweiz hat, wurde geprüft. Sie kann verneint werden.