Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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rationssystemen vorsieht und die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU einbindet. Vereinzelt kommt es dadurch zu zusätzlichen Anforderungen. Dies betrifft beispielsweise verstärkte Kontrollen im Bereich Pflanzengesundheit oder eine Pflicht zur Durchführung von Tierarztbesuchen in Abhängigkeit des Risikos einer Tierseuche. Diese Massnahmen mindern umgekehrt die Risiken von Tierseuchen oder der Verbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten sowie die damit zusammenhängenden volkswirtschaftlichen Kosten.

Mit dem Gesundheitsabkommen strebt die Schweiz eine engere Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich an. Dadurch erhält sie Zugang zu epidemiologischen Informationen, Fachwissen und Netzwerken, was eine frühzeitige Erkennung und wirksame Reaktion bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen ermöglicht. Dies bedingt unter anderem eine Ausweitung des nationalen Überwachungssystems für übertragbare Krankheiten auf weitere Krankheitserreger, wie dies in der EU vorgesehen ist. Dies dürfte insbesondere in der Einführungsphase zu einem gewissen Mehraufwand für bestimmte Gesundheitsdienstleister wie Labore oder Kliniken führen. Durch Synergien mit den laufenden Digitalisierungsarbeiten dürfte der Mehraufwand jedoch begrenzt ausfallen (s. Ziff. 2.13.8.3). Diesem Mehraufwand sind die Kosten von Gesundheitskrisen gegenüberzustellen. Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, können diese mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten einhergehen. Mit einer engeren grenzüberschreitenden Koordination und Zusammenarbeit in Europa kann die Krisenbewältigung sowie Prävention gestärkt, die Bevölkerung besser geschützt und damit die volkswirtschaftlichen Kosten im Falle von Gesundheitskrisen gesenkt werden.

3.3.4 Fazit

Das Paket Schweiz–EU sichert die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den bisherigen Bereichen der Bilateralen I und dehnt diese Teilnahme auf den Strom- und den gesamten Lebensmittelbereich aus. Mit den institutionellen Elementen erhöht die Schweiz die Rechtssicherheit und sichert die Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den genannten Bereichen auch für die Zukunft. Zudem wird eine Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich etabliert. Mit den in den Verhandlungen erreichten Ausnahmen und den inländischen Begleitmassnahmen bleibt die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und der Lohnschutz sowie der Service public der Schweiz sind abgesichert. Schweizer Unternehmen haben damit eine hohe Rechtssicherheit, dass Waren, Dienstleistungen und Kapital auch in Zukunft mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz möglichst ungehindert zirkulieren können und bei Bedarf Arbeitskräfte aus der EU rekrutiert werden können. In Zeiten geopolitischer Spannungen und einer fragmentierten Weltordnung ist dies ein entscheidender Standortfaktor für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Mit Blick auf die Gesellschaft ist das Paket insofern von Bedeutung, als es die mannigfaltigen Errungenschaften des bilateralen Wegs seit 1999 abzusichern hilft. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeiten für eine freiere und einfachere Mobilität in Europa, die sich den Schweizerinnen und Schweizern mit dem FZA eröffneten. Beim