Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Bund teilnehmen (s. Ziff. 2.8.2.3.1). Forschenden von Schweizer Institutionen war es nicht mehr erlaubt, Verbundprojekte zu koordinieren. Insgesamt würde der Forschungsplatz Schweiz an Attraktivität verlieren, wenn die Schweiz nicht vollassoziiert an den Programmen der EU teilnehmen kann. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird im Jahr 2026 eine ausführliche Wirksamkeitsstudie über die Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen für Forschung und Innovation veröffentlichen.
Sowohl die Studie von Ecoplan (2025a) als auch die Studien von Infras und BSS Volkwirtschaftliche Beratung untersuchten nicht den potenziellen Nutzen einer Weiterentwicklung der Teilnahme am EU-Binnenmarkt, die mit dem Paket Schweiz–EU möglich wird (s. Ziff. 3.3.2). Eine solche Weiterentwicklung über die Elemente des Pakets Schweiz–EU hinaus wird über die Zeit notwendig, da sich sowohl das Produktmarktrecht in der EU als auch in der Schweiz ständig weiterentwickelt, um technologischen Entwicklungen aber auch geänderten Regulierungsansprüchen Rechnung zu tragen.
3.3.2 Auswirkungen der einzelnen Elemente des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU
Der Stabilisierungsteil des Pakets Schweiz–EU umfasst die institutionellen Elemente, die staatlichen Beihilfen, den Schweizer Beitrag sowie die Aktualisierung und punktuelle Ergänzung der bestehenden fünf Binnenmarktabkommen der Bilateralen I (FZA, MRA, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft) und die Teilnahme an den EU-Programmen (Horizon-Paket, Erasmus+) und Agenturen (Weltraum). Der Wert einer langfristigen Absicherung der bestehenden fünf Binnenmarktabkommen und der Assoziierung an den EU-Programmen für Forschung und Innovation ist in Ziffer 3.3.1 thematisiert und in der darin vorgestellten Studie von Ecoplan (2025a) erfasst. Nachfolgend werden die unmittelbaren volkswirtschaftlichen Auswirkungen der angepassten bestehenden Binnenmarktabkommen erläutert.
Die institutionellen Elemente stellen sicher, dass im gemeinsamen Binnenmarkt mit der EU für alle Marktteilnehmenden die gleichen Spielregeln gelten. Sie sind Voraussetzung für die langfristige Weiterführung des bilateralen Wegs (s. Ziff. 3.3.1), erhöhen die Rechtssicherheit und sichern die Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den genannten Bereichen auch für die Zukunft. So darf etwa die EU bei künftigen Differenzen die Aktualisierung der Binnenmarktabkommen nicht mehr verweigern – die Schweiz könnte in einem solchen Fall ihre Interessen dank dem Streitbeilegungsmechanismus geltend machen – und keine unverhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Eine erhöhte Rechtssicherheit in den Beziehungen zum wichtigsten Handelspartner ist für die Schweiz gerade in Zeiten hoher geopolitischer Unsicherheit und weltweiter protektionistischer Tendenzen ein wichtiger Standortvorteil. Mit der Möglichkeit, bei den relevanten Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsprozessen der EU mitzureden (Decision Shaping und Stellungnahme bei Vorabentscheidungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten vor dem EuGH), kann zudem auf diese Prozesse neu zum Vorteil der Schweizer Volkswirtschaft Einfluss genommen werden.
Die Einführung der Beihilfeüberwachung im Anwendungsbereich der drei Abkommen (Landverkehr, Luftverkehr und Strom) wird den Wettbewerb und damit die Rahmenbedingungen für den Standort Schweiz stärken. Auch wenn Beihilfen selten als